Für nicht abgegebene Grundsteuer-Erklärungen sollen bis Ende September keine Bußgelder festgesetzt werden dürfen. Das beantragt die AfD (7/12369). Zudem sollen wertmindernde Faktoren des Grundstücks die Höhe der festgelegten Grundsteuer auch im Nachhinein senken.
André Barth, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Die Bürger dürfen mit der neu festgelegten Grundsteuer nicht abgezockt werden. Die Bodenrichtwerte wurden pauschal festgelegt und gehen in keiner Weise auf die individuellen Besonderheiten des Grundstücks ein. Dadurch bleiben viele wertmindernde Merkmale unberücksichtigt: Z. B. die Anzahl der Geschosse, die Grundstückstiefe (Gartenland), Verkehrs- und Lärmbelästigung, unverbaubare Flächen (Gewässerrandstreifen), Wegerechte und Baulasten. Hier droht eine Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten. Das verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 im Grundgesetz.
Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Steuerpflichtigen Abschläge gegenüber dem festgelegten Bodenrichtwert erreichen können, wenn ihre Grundstücke wertmindernde Faktoren aufweisen. Diese Möglichkeit soll es auch nachträglich für bereits abgegebene Grundsteuer-Erklärungen geben.“