AfD deckt auf: Bei Stromausfall halten Gefängnisse nur drei Tage durch

Nach einem linksextremen Brandanschlag kam es in Berlin Anfang 2026 zu einem fünftägigen Stromausfall („Blackout“). In Sachsen hätte ein solcher Vorfall gravierende Folgen für die Gefängnisse.

Denn: Wie eine Anfrage (Drs. 8/5495) der AfD-Abgeordneten Alexander Wiesner und Dr. Volker Dringenberg zeigt, ist der Notbetrieb der Sicherheitstechnik, Beleuchtung etc. in sechs von elf Gefängnissen nur drei Tage (72 Stunden) möglich.

Im Falle eines „Blackouts“ wären dann auch sogenannte „Vollstreckungsunterbrechungen“ denkbar, erklärt CDU-Justizministerin Constanze Geiert. Es gebe jedoch „bislang keine Vorgaben“, welche Gefangenen in diesem Fall freikommen.

Dazu erklärt Dr. Volker Dringenberg, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:

„Bereits 2022 haben wir eklatante Defizite bei den Blackout-Vorkehrungen aufgedeckt (Drs. 7/11299). In den letzten drei Jahren ist aber leider kaum etwas besser geworden.

Der fünftägige Stromausfall in Berlin muss deshalb als letzter Weckruf begriffen werden. Wenn in Berlin fünf Tage der Strom ausfallen kann, sollten unsere Gefängnisse alle mindestens eine Woche im Notbetrieb durchhalten.

Wir kritisieren zudem, dass die Regierung immer noch keinen Plan hat, was passiert, wenn Vollstreckungsunterbrechungen unausweichlich sind. Denn: Eine Öffnung der Gefängnisse für Schwerkriminelle darf es unter keinen Umständen geben.“

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