AfD-Gesetzentwurf: Demokratie-Defizite beheben!

Bisher konnte der sächsische Wahlausschuss die Landesliste einer Partei ablehnen und dadurch gegebenenfalls ihre Teilnahme an einer Wahl verhindern. Dagegen konnte erst nach der Wahl juristisch beim Verfassungsgerichtshof vorgegangen werden. Das soll durch einen Gesetzentwurf der AfD verändert werden (7/10168).

Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete, Roland Ulbrich:

„Für die Demokratie ist es unerlässlich, dass das Ergebnis von Wahlen den unverfälschten Wählerwillen abbildet. Der Wahlausschuss darf deshalb keinerlei Möglichkeit besitzen, eine Partei von der Wahl auszuschließen, ohne dass diese zeitnah juristisch dagegen vorgehen kann. Jegliche denkbare Manipulation und jede selbst unwissentliche Falschbehandlung sollen durch unser Gesetz verhindert werden. Damit soll ein gravierendes Demokratie-Defizit behoben werden.

Wir wollen einen Rechtsschutz für alle Parteien. Sie müssen noch vor der Wahl gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste durch den Landeswahlausschuss juristisch vorgehen können.“

Hintergrund: Die Kürzung der AfD-Landesliste 2019 wurde vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erkannt und aufgrund von groben Verstößen teilweise zurückgenommen. Dieses Vorgehen ist bisher in nur eng umgrenzen Ausnahmefällen möglich.

Antrag: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10168&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

 

 

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