AfD-Gesetzentwurf: Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abschaffen!

In Sachsen gibt es 41 hauptamtliche, kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Allein in Dresden entstehen dadurch Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr.

Die sächsische AfD-Fraktion hat nun einen Gesetzentwurf (Drs. 8/5400) vorgelegt, der die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten aus der Gemeindeordnung und aus der Landkreisordnung streichen will.

Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Doreen Schwietzer:

„Wir brauchen in Sachsen eine familienfreundliche Politik. Günstige Kindergärten zum Beispiel entlasten Familien und damit auch Frauen.

Die vielen Gleichstellungsbeauftragten haben hingegen vor allem zusätzliche Bürokratie verursacht und kosten Unmengen an Steuergeld. Wie zum Beispiel in Dresden werden die Büros zudem missbraucht, um LGBTQ-Propaganda zu betreiben.

Wir fordern deshalb, die Pflicht zur Einstellung von Gleichstellungsbeauftragten zu streichen. Es muss den Kommunen möglich sein, diese Stellen abzuschaffen.“

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