AfD-Gesetzentwurf: Studiengebühren für internationale Studenten einführen!

Die sächsische AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/4703) zur Erhebung von Studiengebühren für internationale Studenten aus Drittstaaten erarbeitet.

Der Entwurf orientiert sich am Vorbild Baden-Württemberg. Die Höhe der Gebühren soll bei mindestens 1.500 Euro pro Semester liegen. Damit könnte der Freistaat Sachsen zusätzliche Einnahmen von ca. 48 Millionen Euro pro Jahr erzielen.

Eine Rückerstattung der Gebühren ist möglich, sofern die hochqualifizierten Fachkräfte (z.B. Ärzte) nach dem Studium fünf Jahre im Freistaat Sachsen gearbeitet haben.

Dazu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Martina Jost:

„Die Hälfte der Studenten an der TU Freiberg kommt aus dem Ausland. Sie sind herzlich willkommen. Fakt ist aber auch: Nur in etwa die Hälfte der internationalen Studenten bleibt auch in Sachsen. Wir bilden also in erheblichem Maße mit den Steuergeldern unserer Bürger hochqualifizierte Fachkräfte für das Ausland, z.B. China, aus.

Weil das weder der Krankenschwester noch dem Handwerker zu erklären ist, müssen wir zielgenaue Studiengebühren für internationale Studenten einführen, die nicht in Deutschland bleiben, sondern mit ihrem erworbenen Wissen weiterziehen.

Das zusätzlich eingenommene Geld hilft uns dann wiederum dabei, größere Summen in das gesamte Bildungssystem in Sachsen investieren zu können.“

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