Ca. 90 Prozent der Anträge auf Entschädigung nach einem Corona-Impfschaden wurden in Sachsen abgelehnt – und das trotz Hirnblutungen, Lähmungen, Schlaganfällen, Sehstörungen und anderen gravierenden Nebenwirkungen.
„Das Signal an die Betroffenen war damit von Anfang an klar: Der bürokratische Aufwand eines Antrags auf Entschädigung lohnt sich nicht“, erklärt der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl.
Inzwischen droht nun die Verjährung der berechtigten Ansprüche von Impfopfern. Denn, was kaum einer weiß: Hierfür gilt eine dreijährige Regelverjährungsfrist.
„Diese Frist ist im Fall der Corona-Impfungen eine Unverschämtheit. Denn: Dass es massenhaft Nebenwirkungen gab, hat die Bundesbehörde für Impfstoffe, das Paul Ehrlich-Institut, erst am 28. November 2024 eingeräumt“, so Prantl.
„Die AfD-Fraktion hat bereits im Jahr 2022 den Antrag gestellt (Drs. 7/10405), Impfopfer ordentlich zu unterstützen, damit sie alle bürokratischen Hürden überspringen können. CDU und SPD haben das leider abgelehnt. Bis heute wehren sie sich gegen eine Aufklärung der mit Corona verbundenen Skandale. Das werden wir jedoch nicht zulassen und uns im Corona-Untersuchungsausschuss für die Interessen der Impfopfer einsetzen.“