📬 Post aus Sachsen! Die Sonntagskolumne von Jörg Urban 📬
Liebe Freunde, liebe Leser,
im Frühjahr 2024 verurteilte der Dresdner Richter Jürgen Scheuring einen Dreifach-Vergewaltiger zu einer Bewährungsstrafe.
Bei dem deutschen Täter wurden auch Missbrauchsvideos gefunden und es stand die Vermutung im Raum, dass der Täter sein Opfer über Jahre hinweg noch häufiger vergewaltigte. Beweisen ließ sich das nicht. Deshalb entschied der Richter „im Zweifel für den Angeklagten“ und auf Bewährung.
Im Sommer 2024 verurteilte derselbe Richter Jürgen Scheuring die Hausärztin Dr. Bianca Witzschel aus Moritzburg zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angeblich gefälschte Maskenatteste und Impfunfähigkeitsbescheinigungen.
Es gab in diesem Fall nicht einen einzigen Geschädigten. Im Gegenteil: Die Zeugen ergriffen vor Gericht Partei für Bianca Witzschel. Die Ärztin habe sich „mehr Zeit genommen als mancher Hausarzt“, sagte ein Zeuge aus.
Ein anderer Zeuge bestätigte das gegenüber Richter Jürgen Scheuring: „Meine Untersuchung hat 30 Minuten gedauert. Für meine ganze Familie rund zwei Stunden.“
Es handelte sich bei diesen Zeugen um durch die Bank weg berufstätige Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen Angst vor Impfschäden hatten. Wie wir inzwischen wissen, war diese Sorge mehr als berichtigt.
Ebenso war die Sorge der Zeugen berechtigt, dass sie zur Impfung gezwungen werden könnten. Im Pflegebereich gab es bekanntlich eine Impfpflicht und eine Ausweitung auf alle Bürger stand unmittelbar bevor. Auch CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer warb eifrig für eine Impfpflicht. Zwischenzeitlich drohte die Regierung sogar damit, dass Ungeimpfte nicht mehr im Supermarkt einkaufen gehen dürfen.
Die Argumentation von Bianca Witzschel zum Tragen von FFP2-Masken ist übrigens ebenfalls fachlich korrekt. Man sollte diese Masken nur maximal 90 Minuten ohne Pause tragen, verteidigte Bianca Witzschel ihr Handeln.
Die Krankenkasse AOK geht da sogar noch weiter und empfiehlt maximal 75 Minuten. Die Maskenpflicht ignorierte dieses medizinische Wissen. Bianca Witzschel für ihr korrektes Wissen zu bestrafen, ist skandalös.
Vielleicht ging es Richter Jürgen Scheuring jedoch auch um etwas ganz anderes. In den Medien wurde die Frau auf der Anklagebank als „rechtsradikale Reichsbürgerin“ dargestellt.
Sollte das der Grund für die unverhältnismäßig hohe Strafe für die heute 69-jährige Frau gewesen sein, so wäre das Gesinnungsjustiz. Für politische Meinungen darf in Deutschland niemand bestraft werden. Die Gleichheit vor dem Gesetz zählt zu den allerwichtigsten Grundrechten. Sie steht im Grundgesetz deshalb gleich in Artikel 3 – ganz weit vorn.
Bianca Witzschel sollte sich bis Anfang Februar 2026 im Chemnitzer Frauengefängnis einfinden, um ihre Resthaft von 498 Tagen anzutreten. Bereits davor saß sie lange in Untersuchungshaft und durfte aufgrund eines Berufsverbots auch nicht mehr als Ärztin arbeiten.
Während der amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. seine deutsche Kollegin Nina Warken (CDU) anzählte, Berufsverbote für Ärzte anprangerte und darin eine Einschränkung der Therapiefreiheit für Patienten sah, versucht der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer die Sache totzuschweigen.
Auf einen von fast 40.000 Menschen unterschriebenen Aufruf zur Freilassung von Bianca Witzschel reagierte er bis heute nicht. Was seine CDU dagegen im Landtag machte, ist die Ablehnung eines AfD-Antrags für eine Corona-Amnestie nach dem Vorbild Sloweniens.
Der durchgesetzte Haftantritt im Fall Bianca Witzschel und das Schweigen der Regierung dazu zeigen, dass die CDU auch Jahre nach dem Corona-Unrecht noch immer das maoistische Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“ anwendet. Schon der Fall von Michael Ballweg hatte diesen schalen Beigeschmack.
Andersdenkende, Regierungskritiker und „Abweichler“ von der offiziellen Linie sollen ganz offensichtlich eingeschüchtert und von politischem Engagement abgehalten werden.
Aus Diktaturen sind solche Vorgänge bekannt. In einer Demokratie hingegen muss es eine umfassende Meinungsfreiheit geben. Das gilt selbstverständlich auch für Ärzte und auch für den Fall, dass der Staat selbst zur Gefahr wird und Bürger sich gegen verfassungswidrige Zwänge wehren wollen.
Ein solcher Widerstand gegen einen übergriffigen Staat muss möglich sein!
Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

