Zur angekündigten Kommunalrechtsreform der Staatsregierung erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Alexander Wiesner:
„Viele Streitfragen in unseren Kommunen könnten durch einen Bürgerentscheid gelöst werden. Ich denke da z.B. an den geplanten Moscheebau in Leipzig. Bisher sind die Hürden für Volksabstimmungen auf kommunaler Ebene allerdings viel zu hoch. Die von der Regierung angekündigte Reform ändert daran leider nur wenig.
Aus unserer Sicht sollten für ein erfolgreiches Bürgerbegehren drei Prozent an Unterstützungsunterschriften in einer Gemeinde ausreichend sein (Quorum). Gerade in den Großstädten ist es sehr schwer, dieses Minimum zu erreichen – noch dazu, wenn keine Verbände, sondern berufstätige Bürger in ihrer Freizeit etwas anschieben möchten.
Dass die CDU-geführte Regierung die Stärkung der direkten Demokratie nicht wirklich voranbringen möchte, sieht man auch auf Landesebene. Unser Gesetzentwurf (7/2702) zur Absenkung der Hürden für Volksentscheide wurde abgelehnt. Er sah unter anderem vor, dass im Landtag beschlossene Gesetze dem Volk bei Bedarf zur Abstimmung vorzulegen sind. Ebenso wollten wir Verfassungsänderungen wie z.B. die aktuell diskutierte Lockerung der Schuldenbremse (Art. 95) von der Zustimmung der Bürger abhängig machen.“