Übersicht
1. Gender, Trans und Nicht-binär – was ist das eigentlich?
2. Wie beeinflusst die „geschlechtliche Vielfalt“ unseren Alltag?
3. Was heißt geschlechtersensible Sprache?
4. Was ist der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung?
5. Welchen Einfluss hat das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ auf die Bildung unserer Kinder?
9. Welche Folgen hat bereits jetzt eine derartig politische Agenda?
14. Was sind Pubertätsblocker? Welche Folgen hat die Einnahme?
23. Warum spricht sich die AfD gegen eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus?
5. Welchen Einfluss hat das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ auf die Bildung unserer Kinder?
6. Warum ist die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ keine harmlose Aufklärung?
8. Wie wird das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ aktuell in Sachsens Schulen umgesetzt?
9. Welche Folgen hat bereits jetzt eine derartig politische Agenda?
10. Was plant die sächsische Regierung zum Thema „geschlechtliche Vielfalt“ im Bildungsbereich?
11. Was ist das Konzept der „Schule der Vielfalt“ in Sachsen?
12. Was ist eine Regenbogen AG?
13. Welche Gefahr bergen derartige Konzept wie die „Schule der Vielfalt“?
16. Wird das Projekt bereits an Schulen in Sachsen durchgeführt?
17. Wer bietet Projekte zum Thema sexuelle Vielfalt an Schulen an und wie werden diese finanziert?
18. Müssen entsprechende Projekte vom Kultusministerium genehmigt werden?
20. Unterliegen Schulbücher und andere Lehrmaterialien einer staatlichen Zulassungspflicht?
5. Welchen Einfluss hat das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ auf die Bildung unserer Kinder?
16. Wird das Projekt bereits an Schulen in Sachsen durchgeführt?
17. Wer bietet Projekte zum Thema sexuelle Vielfalt an Schulen an und wie werden diese finanziert?
18. Müssen entsprechende Projekte vom Kultusministerium genehmigt werden?
Aus der Debatte
1. Gender, Trans und Nicht-binär – was ist das eigentlich?
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Gender“ bezeichnet das „soziale Geschlecht“ einer Person. Damit soll die individuelle Identität und soziale Rolle einer Person in Bezug auf das Geschlecht und deren gesellschaftlicher Bewertung beschrieben werden.(Quelle: https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193100/gender/; 23.03.23)
Von Trans(geschlechtlichkeit) spricht man, wenn das biologisch gegebene Geschlecht (Geburtsgeschlecht) einer Person nicht seinem individuell empfundenen Geschlecht entspricht. (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages. Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 212/20) Infolgedessen streben viele dieser Personen eine Geschlechtsumwandlung an.
Nicht-binäre Personen legen sich selbst nicht in ihrer geschlechtlichen Identität auf „männlich“ oder „weiblich“ fest. Die Genderbewegung listet mittlerweile mehr als 70 „Geschlechter“ auf. Nach deren Ansicht soll diese „geschlechtliche Vielfalt“ in der Gesellschaft sichtbar gemacht und somit von allen akzeptiert werden.
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2. Wie beeinflusst die „geschlechtliche Vielfalt“ unseren Alltag?
Im Alltag werden wir mit dem Thema mittlerweile überall konfrontiert. Häufig scheinen die Einflüsse zunächst unterschwellig: die Stellenausschreibung mit der Suche nach „männlich, weiblich, divers“, eine Werbetafel mit einer Person, die weder eindeutig männlich noch weiblich erscheint oder der „genderfluide“ Kommissar im Sonntagabend-Krimi.
Dabei ist die Verhältnismäßigkeit keineswegs gewahrt. Der Anteil der Personen, die sich weder Männern noch Frauen zuordnen wollen oder können liegt im Promillebereich, werden aber gezielt medial überhöht.
Durch eine permanente und zunehmend stärkere Sichtbarkeit „geschlechtlicher Vielfalt“ soll ein Status der Normalität erreicht werden. Dies hat eine deutliche Sexualisierung des öffentlichen Raums und der Medien zur Folge. Erwachsene können sich aufgrund ihrer Lebenserfahrung eine eigene Meinung bilden und die gezeigten Inhalte sachlich einordnen. Kinder und Jugendliche sind den Einflüssen der Genderbewegung schutzlos ausgeliefert.
Um die Gender-Agenda weiter umzusetzen sollen mit dem Gleichstellungsgesetz und der Einführung von gesonderten Rechten für Kinder die Türen geöffnet werden um beispielsweise ohne Zustimmung der Eltern hormonelle Therapien oder eine (operative) Geschlechtsumwandlung durchführen lassen zu können. Die psychischen und physischen Folgen werden dabei außer Acht gelassen. Die steigenden Zahlen auch in Sachsen zeigen, dass unsere Kinder diesem zunehmend schutzlos ausgeliefert sind.
Fachleute warnen vor der fortschreitenden Zerstörung der traditionellen Familien aus Vater, Mutter und Kindern, welche das Fundament und die Keimzelle unserer Gesellschaft bilden.
3. Was heißt geschlechtersensible Sprache?
Jede Sprache ist im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Neue Wörter schleichen sich im Alltag ein, andere verschwinden. In Fall der „geschlechtersensiblen“ Sprache sollen sprachliche Anpassungen per Gesetz vorgenommen werden.
Eine derartige Schreibweise und Ansprache soll keine Person diskriminieren. Dies führt aber weder zu weniger Diskriminierung noch sind diese Sprachanpassungen grammatikalisch korrekt. Dass hierbei vor allem kritisierte generische Maskulinum wird mit dem biologisch männlichen Geschlecht gleichgesetzt. So wird aus „der Gast“ dann vermeintlich diskriminerungsfrei „die Gästin“ oder die „Gastenden“. Außerdem werden unnatürliche Sprechlücken oder unsinnige Zeichen in Wörter eingebaut – aus „die Ärzte“ werden so „die Ärzt_Innen“. Das ist grammatikalisch und inhaltlich falsch und zerstört unsere Sprache.
Die Sprache wird nicht nur für Personen mit geistigen oder sprachlichen Beeinträchtigungen, sondern auch für Kinder und nicht Muttersprachler unverständlich. Dadurch wird das Gegenteil erreicht – es werden mehr Personen diskriminiert!
Überdies lehnen laut Umfrage von Civey mit 92 Prozent eine übergroße Mehrheit der Sachsen die Gendersprache ab. (Quelle: https://www.saechsische.de/sachsen/gendern-geschlechter-sprache-sachsen-meinung-umfrage-civey-5819287.html, letzter Aufruf: 22.03.23)
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4. Was ist der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung?
Die Gleichberechtigung garantiert gleiche Rechte für alle Personen. Dies ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. In der heutigen Zeit wird statt Gleichberechtigung jedoch häufig der Begriff Gleichstellung verwendet. Einerseits sollen so die natürlich gegebenen Unterschiede zwischen Männern und Frauen negiert werden. Andererseits werden alle Geschlechtsidentitäten im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential gleichgestellt. Die Folge davon sind unter anderem Quotenregelungen. Fachliche Eignung oder Leistung einer Person werden nicht berücksichtigt, sondern lediglich ihre Geschlechtszugehörigkeit. Überspitzt könnte man sagen: „Es geht nicht darum, was man im Kopf, sondern zwischen den Beinen hat“.
5. Welchen Einfluss hat das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ auf die Bildung unserer Kinder?
Da auch Kinder immer stärker medial und gesellschaftlich von dem Thema überwältigt werden, ist es notwendig, eine altersgerechte und sensible Aufklärung und Einordnung der Thematik vorzunehmen.
In Schulen, aber auch zunehmend im frühkindlichen Bereich – z. B. im Kindergarten – werden Kinder mit dem Thema Sexualität konfrontiert. Die Sexualpädagogik ist von jeher fester Bestandteil der Bildung, jedoch zeigen sich auch in Sachsen zunehmend Tendenzen, eine bewußte Frühsexualisierung immer stärker vorzunehmen.
Eine stärkere Ausrichtung geschlechtlicher Vielfalt im frühkindlichen Bereich verletzt natürliche Schamgrenzen und beeinflusst auch das natürliche Verständnis der eigenen Sexualentwicklung.
6. Warum ist die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ keine harmlose Aufklärung?
Unter dem Deckmantel von Gesundheitsschutz, Aufklärung als Schutz vor Missbrauch und sexueller Selbstbestimmung wird Kindern das Thema „Sexuelle Vielfalt“ jedoch zunehmend übergestülpt. Der Grundgedanke dabei ist, dass die Kinder ein wachsendes Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein entwickeln, was sie dazu befähigen soll, sich gegen Missbrauch zu wehren.
Allerdings führt eine gezielte Frühsexualisierung oder einseitige Einflussnahme der Sexualbildung zu einer Überforderung der Kinder und einer Beeinträchtigung ihrer natürlichen Entwicklung. Die Missachtung der natürlichen Schamgrenzen von Kindern auch bereits durch verbale Grenzüberschreitungen macht sie aber erst anfällig für Missbrauch.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig* warnte vor den übergriffigen Methoden. Warum er vorzeitig im Februar 2022 sein Amt niederlegte bleibt unklar. Seine Nachfolgerin ist Kerstin Claus, Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Es ist eine bekannte Täterstrategie, Kinder in Gespräche mit sexuellen Themen zu verwickeln und ihre schützenden Widerstände mit falscher Scham abzutun. Bei Mädchen und Jungen, die Grenzüberschreitungen gewohnt und deshalb desensibilisiert sind, haben die Täter ein leichteres Spiel.“ Johannes-Wilhelm Rörig
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7. Welchen Einfluss und welche Rechte haben dann eigentlich die Eltern?
Laut Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 22 der Sächsischen Verfassung haben in erster Linie wir Eltern das vorrangige Erziehungsrecht.
Artikel 6, Absatz 1 und 2 Grundgesetz:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 22, Absatz 3 Verfassung des Freistaates Sachsen:
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuerst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht das Land.
Infolge dessen würde man davon ausgehen, dass die Eltern damit auch ein Recht auf eine altersgerechte und behutsame Sexualbildung ihrer Kinder haben. Dem ist aber NICHT so!
Laut § 36 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz soll „Die Sexualerziehung […] für die unterschiedlichen Wertevorstellungen auf diesem Gebiet offen sein.“
Darüber hinaus gesteht ihnen der derzeit gültige Orientierungsplan für Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen NUR ein Informationsrecht, aber KEIN Mitbestimmungsrecht bei diesem Thema zu.
Projekte zur sexuellen Vielfalt können sogar als eigenständiger Punkt im Schulkonzept verankert werden. Die Beteiligung außerschulischer Partner ist dabei im § 1 Absatz 10 Sächsisches Schulgesetz verankert und wird vom Freistaat finanziell unterstützt.
8. Wie wird das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ aktuell in Sachsens Schulen umgesetzt?
Bereits seit 2019 ist das Thema in den Lehrplänen Ethik enthalten:
Klasse 1 – 2:
Regenbogenfamilien
Klasse 3 – 4:
Kritisches betrachten von Geschlechterstereotypen
Als was fühle ich mich?
Toleranz sexueller Vielfalt
Klasse 9:
Entwicklung sexueller Identität
Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Eine Evaluation des Sächsischen Bildungsplanes und eine Überarbeitung der Lehrpläne sind für 2023 geplant. Daraus gewonnene Erkenntnisse sollen in deren Fortschreibung einfließen. (Drs. 7/12382)
Bereits in der Grundschule werden unsere Kinder in Sachsen mit Regenbogenfamilien und dem Hinterfragen der Vater-Mutter-Kind-Familie als Geschlechterstereotyp konfrontiert. Das CDU-geführte Kultusministerium lässt damit schon frühzeitig den Angriff auf das traditionelle Familienbild zu.
9. Welche Folgen hat bereits jetzt eine derartig politische Agenda?
Bereits seit einigen Jahren steigt die Anzahl der 12- bis 16-Jährigen, welche sich vermeintlich nicht im richtigen Körper befinden, sprunghaft zu.
Kinder und Jugendliche in ihrer Pubertät der Gender-Agenda schutzlos auszusetzen und sie immer wieder mit dem Hinterfragen des eigenen Geschlechts zu konfrontieren verletzt ihre Schamgrenzen.
Es verunsichert und führt politisch gewollt zu einem derartigen Anstieg. Unsere Kinder und Jugendlichen werden regelrecht in die Verunsicherung der eigenen Sexualität getrieben. Es ist völlig natürlich, dass sie in diesem Alter großen körperlichen und seelischen Veränderungen ausgesetzt sind. In dieser sensiblen Phase ihrer Entwicklung brauchen sie jedoch Schutz und Stabilität.
10. Was plant die sächsische Regierung zum Thema „geschlechtliche Vielfalt“ im Bildungsbereich?
Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen
Im Jahr 2021 gab die Sächsische Staatsministerin für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier eine Studie in Auftrag, welche die Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen ermitteln sollte.
An der Studie nahmen insgesamt 1.500 lsbtiq* Personen oder deren Angehörige teil, dies entspricht 0,037 Prozent der Einwohner Sachsens (Einwohner 2023: 4.043.002). (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1032694; letzter Aufruf: 23.03.23)
Sie wurden über ihre Erfahrungen und Erlebnisse in allen Bereichen des öffentlichen Lebens befragt.
Für die Bildung von Kindern wurden folgende Forderungen gestellt:
Forderungen für Kindertageseinrichtungen (Auszug):
- Ergänzung des Sächsischen Bildungsplanes für Kindertageseinrichtungen um das Thema geschlechtliche Vielfalt – Verankerung im Bereich Gesundheitsförderung
- Anschaffung von entsprechendem Spielmaterial, Schaffung von Vorbildern
- Anschaffung des „Kita-Koffers“ nach Vorbild anderer Bundesländer
- Aufnahme des Themas in den Ausbildungsplan für Erzieher, Fortbildung der Erzieher
- „gendersensible“ Sprache in Kindertageseinrichtungen
Forderungen für den Bereich Schule (Auszug):
- diverses Lehrmaterial
- geschlechtliche Vielfalt in die Rahmenlehrpläne des Fachunterrichts einbauen
- offene „Sichtbarkeit“ von lsbtiq* Lehrern und Schülern
- Verwendung „gendersensibler“ Sprache
- verpflichtende Weiterbildung für Lehrer auf diesem Gebiet
Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
Dieser wird auf Grundlage der Handlungsempfehlungen aus der Befragung wie folgt weiterentwickelt:
Zitat Seite 23:
- Einbeziehung in die Lehrerbildung
„Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich in der gemeinsamen Empfehlung „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ für eine inklusive Gesamtkonzeption der lehrerbildenden Studiengänge ausgesprochen. Die Staatsregierung wird darauf hinwirken, dass bei der Umsetzung dieser Empfehlung auf Landesebene die Thematik der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt einbezogen wird.“
- Bildungsprojekte zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Schüler, Lehrer und Eltern (die entsprechenden Vereinen erhalten Zugang zu Schulen)
- Fortbildungen für Erzieher und Lehrer
- stärkerer Einbau in die Lehrpläne
- Aufnahme des Themas auf www.bildung.sachsen.de, dem offiziellen Bildungsportal des Freistaates Sachsen.
Die Evaluation des Sächsischen Bildungsplanes und eine Überarbeitung der Lehrpläne sind für 2023 geplant. Erkenntnisse sollen in deren Fortschreibung einfließen. (Drs. 7/12382)
11. Was ist das Konzept der „Schule der Vielfalt“ in Sachsen?
Mit dem Konzept „Schule der Vielfalt“ sollen die Themen sexuelle Orientierung und Geschlechtlichkeiten für alle deutlich sichtbar und dauerhaft im Schulalltag verankert werden. Nach einer positiven Abstimmung in der Schulkonferenz und der Aufnahme des Programms in das Schulkonzept ist die Schule verpflichtet, eine Regenbogen AG zu gründen uns das Thema massiv voranzutreiben.
Außerdem gehören dazu eine sichtbar angebrachte Plakette im Eingangsbereich der Schule, der Aushang von Infomaterial in Schaukästen, thematische Artikel in der Schülerzeitung und die Anschaffung entsprechender Literatur für die Schulbibliothek.
Die Schüler ALLER Altersgruppen werden in ihrem Schulalltag dadurch permanent und mit Nachdruck diesem Thema ausgesetzt. Dies führt nicht nur zu einer Überschreitung ihrer natürlichen und persönlicher Schamgrenzen, sondern erhöht die Anfälligkeit für sexuellen Missbrauch deutlich.
12. Was ist eine Regenbogen AG?
Eine im Zusammenhang mit dem Konzept „Schule der Vielfalt“ zu gründende Regenbogen AG soll in einer regelmäßig stattfindenden Arbeitsgruppe z. B. im Rahmen von Ganztagsangeboten Kinder bei ihrer Identitätsentwicklung und ihrem „Coming out“ Prozess begleiten. Diese „Arbeitsgemeinschaft“ soll offen für alle Personen sein, welche sich mit Themen rund um sexuelle Orientierungen und Geschlechtlichkeiten beschäftigen wollen.
Die Regenbogen AG wird damit zu einem zentralen Akteur für die zunehmende Sexualisierung des Schulalltags und zeichnet ein Zerrbild der traditionellen Mutter-Vater-Kind-Familie.
Gesprächsrunde zur Kampagne
Mit Martina Jost und Dr. Rolf Weigand
13. Welche Gefahr bergen derartige Konzept wie die „Schule der Vielfalt“?
Ein derartig unzureichend wissenschaftlich begleiteter Umgang mit diesem Thema im Schulalltag, birgt einerseits die Gefahr einer allgemeinen Entwicklungsstörung der Kinder. Dabei wird den Kindern nicht erklärt, dass das Durchlaufen der Pubertät viele zeitweise auftretenden Schwierigkeiten – auch mit dem eigenen Geschlecht – mit sich bringt.
Es besteht daher die große Gefahr, dass junge Menschen unter diesem Einfluss besonders anfällig für scheinbar einfache Lösungen in Form von Hormonen (Pubertätsblocker) und Geschlechtsumwandlung sind.
Eine ungestörte Entwicklung ohne eine permanente Konfrontation mit Gender-Themen und die Selbstfindung bis nach der Pubertät sind notwendig, um Kinder und Jugendliche vor Entscheidungen zu schützen, welche irreversibel sind und deren Folgen sie nicht abschätzen können. Beispiele von Menschen, die ihre Geschlechtsumwandlung bereuen zeigen, dass solche Eingriffe in jungen Jahren zu massiven körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen u. a. Verhaltensstörungen, Depression oder gar zu Selbstmordgedanken führen. (https://www.deutschlandfunkkultur.de/detransition-wer-hilft-bei-zweifeln-nach-einer-100.html, letzter Aufruf 23.03.23)
„Mein Beckenboden ist quasi kaputt. Und ich bin mir sicher, und auch meine Frauenärztin hat gesagt, dass die Hauptursache diese Testosteronbehandlung war. […] Jetzt, im Rückblick, kann ich nur glücklich sein, dass ich nicht früher anfangen durfte. Wenn ich früher angefangen hätte, wäre ich wahrscheinlich ungewollt kinderlos, weil: Wenn ich eine Behandlung früher anfangen hätte, dann hätte ich wahrscheinlich meine Fruchtbarkeit verloren.“ Laura, 37 Jahre
„Ich hab halt direkt nach der Operation gemerkt, das war das komplett Falsche für mich. Das war halt so ein Nervenschmerz. Ich glaube, dass da so ein bisschen größerer Nerv durchtrennt wurde.“ Sarah, 30 Jahre
Eine gute Sexualpädagogik muss sich deshalb altersgerecht auf wissenschaftliche und biologische Tatsachen konzentrieren.
14. Was sind Pubertätsblocker? Welche Folgen hat die Einnahme?
Pubertätsblocker sind hormonelle Medikamente, welche die Ausreifung bestimmter weiblicher oder männlicher Geschlechtsmerkmale gezielt verhindern. Durch die Einnahme wird die Pubertät unterbrochen oder ihr Beginn verhindert und die körperliche Geschlechtsentwicklung gestoppt.
Ursprünglich waren diese Medikamente für die Therapie einer frühzeitigen und damit krankhaften Pubertätsentwicklung – also Kinder, die beispielsweise bereits im Vorschulalter eine pubertäre Entwicklung zeigen – in Ausnahmefällen und unter fachärztlicher Begleitung vorgesehen.
Kinder und Jugendliche, welche sich im vermeintlich falschen Körper wähnen, müssen sensible und psychologische Unterstützung erfahren, bevor sie leichtfertig hormonelle Therapien erhalten. Die physischen und psychischen Folgen einer frühzeitigen Therapie sind größtenteils irreversibel.
15. Ist der Staatsregierung bzw. dem Kultusministerium in Sachsen das Konzept „Schule der Vielfalt“ bekannt bzw. passt es zum Lehrplan?
Ja, das Konzept ist der Staatsregierung bekannt und wird über das Programm „Weltoffenes Sachsen“ finanziert. Eine Prüfung auf Lehrplankonformität erfolgte nicht. Es wird auf die Eigenverantwortung der Schulen hingewiesen. (Drs. 7/11379, 7/12113)
16. Wird das Projekt bereits an Schulen in Sachsen durchgeführt?
17. Wer bietet Projekte zum Thema sexuelle Vielfalt an Schulen an und wie werden diese finanziert?
Hauptsächlich drei Vereine haben das Gebiet von Sachsen unter sich aufgeteilt und werden entsprechend mit ausreichend Projektgeldern ausgestattet. Dabei ist eine gebietsübergreifende Arbeit nicht ausgeschlossen.Weitere kleine Vereine unterstützen die Arbeit. Damit sind unsere Schüler bereits jetzt der Gender-Agenda und Frühsexualisierung schutzlos ausgesetzt.
Rosalinde e.V. (Stadt und Landkreis Leipzig, Nordsachsen, Mittelsachsen)
Projekt: „Schule der Vielfalt“
Fördersummen:
2021: 144.773,18 €
2022: 146.123,54 €
2023: 158.986,52 €
Different people e.V. (Chemnitz, Erzgebirge, Vogtland, Zwickau)
Projekt: „Gemeinsam überrascht!? – Akzeptanz, als starke Verbindung – gegen Ausgrenzung, Vorurteile und Feindlichkeit gegenüber sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten, fördern.“
Fördersummen:
2023: 145.486,86 €
Gerede e.V. (Bautzen, Dresden, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge)
Projekt: „Respekt beginnt im Kopf! Queere Bildung in Ostsachsen“
Fördersumme für 2023: 40.000 €
18. Müssen entsprechende Projekte vom Kultusministerium genehmigt werden?
19. Müssen Vereine und außerschulische Referenten durch das Landesamt für Schule und Bildung zugelassen werden?
Nein. Die Prüfung auf Eignung liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Nur bei Projekten im Rahmen der Ganztagsangebote ist der externe Leistungserbringer zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. (Drs. 7/4489)
20. Unterliegen Schulbücher und andere Lehrmaterialien einer staatlichen Zulassungspflicht?
21. Wie finden die Vereine Zugang zu den Schulen?
Vereine, welche Sexualprojekte anbieten, bewerben diese auf unterschiedlichste Art in den Schulen. (Flyer, Email usw.) Nicht selten erhalten Schulen auch Informationen über das Schulportal, welches für Schulleitungen und Lehrer zugänglich ist.
Da die Zusammenarbeit einer Schule mit außerschulischen Partnern ausschließlich in ihrer Eigenverantwortung liegt, kann jeder Lehrer oder Schulsozialarbeiter, der ein Fan der Gender-Agenda und Frühsexualisierung ist und Projekte für seinen Unterricht als geeignet ansieht, Kontakt mit einem beliebigen Anbieter aufnehmen.
Es obliegt also allein dem schulischen Personal, diesen Vereinen Zugang zur jeweiligen Schule zu gewähren.
22. Welche politischen Akteure unterstützen die Agenda?
Auf Bundesebene setzen sich vor allem die Ampelregierung aus FDP, Bündnis90/Grüne und SPD aber auch die Linke auf allen Ebenen für eine vor allem ideologisch ausgerichtete Sexualbildung – wie hier die „Sexuelle Vielfalt“ und ein Gleichstellungsgesetz für alle Geschlechtsidentitäten ein.
Das sogenannte Regenbogenportal im Internet versteht sich als Informationspool der Bundesregierung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt. Es wird herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und redaktionell betreut vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Im November 2022 wurde dort eine Grafik veröffentlicht, welche die Einnahme von Pubertätsblockern und operative Geschlechtsumwandlungen als Lösung pubertätsbedingter Entwicklungsprobleme propagierte. Nach großen Protesten wurde die Grafik von der Seite entfernt.
In Sachsen ermöglicht die vermeintlich konservative CDU in Regierungskoalition mit SPD und Bündnis90/ Grüne die Verankerung der sexuellen Vielfalt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, auch der Bildung. An einer immer stärkeren Umsetzung wird mit Hochdruck gearbeitet. Wie auf Bundesebene wird die Koalition dabei von den Linken, den Gewerkschaften, der Pharmalobby und einer weitreichenden Regenbogen-Vereinsstruktur unterstützt.
Einen erheblichen Anteil daran hat die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (agjf).Die Namen der Vorstands- und Beiratsmitglieder, u.a. CDU-Generalsekretär Alexander Dierks, sprechen für sich.
23. Warum spricht sich die AfD gegen eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus?
„Kinderrechte“ ist zunächst ein politischer Begriff, der Alles umfassen kann, was der Staat im Sinne des Kindeswohls interpretiert.
Positiv betrachtet scheint der Staat damit Sorge dafür tragen zu wollen, dass die Rechte der Kinder gewahrt bleiben. Kritisch betrachtet sichert er sich aber damit die „Lufthoheit über die Kinderbetten“. So liegt etwa die Entscheidung über medizinische Behandlungen bspw. Die Einnahme von Pubertätsblockern oder einer Geschlechtsumwandlung des Kindes, nicht mehr bei den Eltern. Im Zweifelsfall entscheidet Vater Staat.
Zwangsläufig wird damit auch die Geschlechtszuschreibung nach der Geburt als Junge oder Mädchen verboten. Schließlich wäre es demnach das gute Recht des Kindes, später selbst zu entscheiden, welchem der unzähligen Geschlechter es einmal angehören möchte. Kinderrechte im Grundgesetz zerstören damit gezielt die Bindung zwischen Eltern und Kinder. Alles, was normalerweise Eltern entscheiden, weil sie das Wohl der gesamten Familie im Blick haben, muss dann mit den Kindern demokratisch ausgehandelt werden.
Sozialarbeiter, welche als Ansprechpartner an den Schulen fungieren, machen es den Kindern leicht, sich bei Unstimmigkeiten über ihre Eltern beschweren und ermöglichen einen staatlichen Eingriff.
Nicht wenige Eltern müssen somit mit ansehen, wie ihre Tochter nach gelungener Medien- und Ganztagsschul-Indoktrination, überzeugt davon ist, dem anderen Geschlecht anzugehören.Es ist schließlich ihr gutes Kinderrecht! Letztendlich werden damit die Familien zerstört, welche das eigentliche Fundament und die Keimzelle unserer Gesellschaft sind.
24. Sind wir allein mit unserer Kritik?
Nein. Es gibt viele Initiativen (auch international), welche diese Gender-Ideologie nicht akzeptieren und eine Rückkehr zu den Grundlagen der Wissenschaft fordern. Im März 2022 warnte Alice Schwarzer vor dem Selbstbestimmungsgesetz. (Quelle: https://www.focus.de, letzter Aufruf: 30.03.2022)
Geben Sie in ihre Suchmaschine „Demo für alle“ ein. Hier finden Sie umfangreiche Material zur Information und Aufklärung. Unterstützen Sie diese Vereinigung. Hier finden Sie auch einen Überblick über weitere Initiativen. (https://demofueralle.de/ueber-uns/) Lesen Sie Birgit Kelle: „Noch Normal? Das lässt sich gendern“. Sie erläutert das ganze Ausmaß der Ideologie.
25. Was kann ich persönlich tun?
- Lassen Sie sich nicht schocken, bewahren Sie Ruhe!
- Klären Sie ihre Kinder von vorn herein auf. Es gibt nur zwei Geschlechter.
- Hören Sie genau zu! Versuchen Sie, zwischen den Tönen zu hören und steuern Sie wenn notwendig sachlich mit Fakten gegen.
- Kontrollieren Sie, was Ihr Kind in den Medien konsumiert. Besprechen Sie die Inhalte.
- Suchen Sie sich Verbündete!
- Legen Sie Beschwerde ein, suchen Sie das Gespräch mit Lehrern und Schulleitung.
- Arrangieren Sie sich! Werden Sie Elternvertreter in der Kindertageseinrichtung bzw. in der Schule.
- Klären Sie Freunde und Bekannte auf! Weisen Sie auf die Gegeninitiativen hin.
- Unterstützen Sie die Gegeninitiativen durch Verteilen von Flyern bzw. Spenden.
Teilen Sie die LINKs, welche zu Aufklärungsseiten bzw. Videos führen. - Wenn Sie bemerken, dass die Gender-Agenda an der Kindertagseinrichtung oder Schule ihres Kindes durchgedrückt wird, dann kontaktieren Sie uns!
Handeln Sie nach dem Grundsatz: „Ich mache nicht mit!“