Am 12. April hat der Bundestag das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ verabschiedet. Es will einmal im Jahr die Änderung des eigenen Geschlechts erlauben.
Dazu erklärt die gesellschaftspolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion, Martina Jost:
„Es gibt nur zwei Geschlechter. Und selbstverständlich gilt, dass man sich sein biologisches Geschlecht nicht jedes Jahr neu aussuchen kann. Besonders gefährlich ist die Gender-Ideologie, die das Geschlecht als ein soziales Konstrukt ansieht, für Jugendliche.
Ich habe die große Sorge, dass verunsicherte Jugendliche in Zukunft gegen den Willen ihrer Eltern zu Pubertätsblockern greifen oder sich sogar vorschnell operieren lassen und das wenige Jahre später bitter bereuen.
Die CDU hat im Bundestag ebenfalls diese Sorge vorgetragen. CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer fordere ich daher auf, im Bundesrat Einspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu erheben, damit der Vermittlungsausschuss zum Zuge kommt.“