„Ex-Flüchtlinge“: Wer seinen Schutzstatus verliert, muss gehen!

Im Jahr 2019 verloren 5.610 Flüchtlinge ihren Schutzstatus. Dennoch wurde bei diesen „Ex-Flüchtlingen“ häufig „routinemäßig ein Abschiebeverbot erteilt“, berichtet die WELT. Dazu erklärt die gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Martina Jost:

„Wenn ein Flüchtling seinen Schutzstatus aufgrund von Straftaten, einem gefälschten Pass oder Heimaturlaub verliert, muss er sofort zur Ausreise aufgefordert werden. Kommt er dieser freundlichen Bitte nicht nach, ist eine Abschiebung dringend erforderlich.

Ich finde es deshalb skandalös, dass Migranten, die de facto des Sozialbetrugs überführt wurden, weiter in Deutschland bleiben können. Innenminister Roland Wöller (CDU) fordere ich hiermit auf offenzulegen, wie viele Ex-Flüchtlinge in Sachsen leben und welche Kosten durch sie für den Steuerzahler verursacht werden. Eine entsprechende Kleine Anfrage werde ich einreichen.

Die regelmäßige Überprüfung des Schutzstatus von Asylberechtigten ist eine wichtige Aufgabe, da die Gewährung von Asyl lediglich eine temporäre Hilfe vorsieht. Sobald die Fluchtgründe nicht mehr vorliegen, sollten die Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückkehren.“

Hintergrund: Bereits 2018 stellte die AfD-Fraktion zwei Kleine Anfrage zur „Aufhebung des Schutzstatus von Asylberechtigten“ (Drs. 6/13322, Drs. 6/12794). Damals verweigerte Innenminister Wöller konkrete Antworten. Die der WELT vorliegenden Zahlen belegen nun allerdings, dass Statistiken vorliegen.

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