In Sachsen wurden in diesem Jahr 6.476 Anträge auf Einbürgerung gestellt, berichtet die „Sächsische Zeitung“. 4.751 Einbürgerungen gab es. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren waren es gerade einmal 2.445 und 2015 kam es zu lediglich 1.225 Einbürgerungen.
Eine Ablehnung von Einbürgerungsanträge ist äußerst selten, zeigt eine AfD-Anfrage (Drs. 8/4258). In Leipzig liegt die Ablehnungsquote bei gerade einmal 0,63 Prozent.
Der Freistaat Sachsen betont ausdrücklich, dass zur Einbürgerung „keine perfekten Deutschkenntnisse erwartet“ werden. Es genüge, wenn man „sprachliche Probleme im Alltagsleben flexibel bewältigen“ könne.
Bei einem Einbürgerungstest müsse man zudem die Hälfte der Fragen richtig beantworten.
Wir meinen: Die Anforderungen für Einbürgerungen sind viel zu gering. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte, muss flüssiges Deutsch sprechen. Wir halten darüber hinaus eine Frist von zehn Jahren für angemessen. Aktuell liegt diese Frist bei fünf Jahren!

