Zum Gesetzentwurf „Längeres gemeinsames Lernen“ erklärt der sächsische AfD-Abgeordnete Christopher Hahn:
„Nach 18 Jahren hat es erstmals wieder eine Initiative aus dem Volk heraus in den Landtag geschafft. Da uns die Stärkung der Basisdemokratie sehr am Herzen liegt, freuen wir uns darüber.
Dennoch halten wir es für falsch, Gemeinschaftsschulen von der ersten bis zur zwölften Klasse zu ermöglichen. Das läuft auf Gleichmacherei hinaus und verkennt die Wirklichkeit, denn bereits heute sind viele Lehrer mit der Inklusion und Integration überfordert.
Nach unserem Eindruck wünschen sich die sächsischen Bürger etwas Anderes: Sie haben begriffen, dass ein zehnjähriges Kind noch nicht mit der lebensentscheidenden Frage des weiteren Bildungsweges konfrontiert werden sollte. Deshalb plädieren wir für ein längeres, gemeinsames Lernen bis Klasse 8.
Wer handwerklich begabt ist, sollte danach auf eine Oberschule wechseln, die auf praktische Tätigkeiten vorbereitet. Wer sich für soziale Berufe interessiert, muss diese Fachrichtung vertiefen können. Und nur wer mit überdurchschnittlichen Leistungen seine intellektuellen Fähigkeiten nachgewiesen hat, sollte auf das Gymnasium gehen, um danach studieren zu können. Indem wir hier strenger auswählen, werten wir die Oberschule und ‚einfache‘ Berufe auf. Das kommt insbesondere dem sächsischen Mittelstand zugute.“