Grundrecht auf Asyl abschaffen! Eilverfahren bei offensichtlichem Asylmissbrauch

Mit einem neuen Antrag (Drs. 7/14990) skizziert die sächsische AfD-Fraktion notwendige Änderungen des Asylrechts.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Jörg Urban:

„Das aktuelle Asylrecht wird tagtäglich von Wirtschaftsmigranten zur illegalen Einreise und zur Vollversorgung in Deutschland missbraucht. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Um ihn zu stoppen, muss das individuell einklagbare Grundrecht auf Asyl ersatzlos gestrichen werden.

Stattdessen sollten Asylbewerber ihre Anträge in der Regel bei der Deutschen Botschaft ihres Herkunfts- oder Nachbarlandes stellen. Wer es dennoch bis nach Deutschland schafft und dann einen offensichtlich unbegründeten Asylantrag stellt, muss in einem Eilverfahren innerhalb von 14 Tagen abgewiesen und sofort abgeschoben werden.

Zu diesem Zweck muss der Freistaat Sachsen zentrale Ausreiseunterkünfte einrichten. Ausreisepflichtige und Wirtschaftsmigranten mit offensichtlich unbegründeten Asylanträgen sollten also gar nicht erst in eine reguläre Erstaufnahme-Einrichtung kommen. Sie müssen sofort in einem Abschiebezentrum untergebracht werden.

Nur mit diesen Reformen lässt sich die Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme beenden.“

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