Mehrere Medien berichten heute darüber, dass der AfD-Eilantrag gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer, Jan Zwerg:
„Es ist richtig, dass unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde. Das Gericht sah somit leider keine Eilbedürftigkeit. Das bedauern wir, bleiben aber optimistisch im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren, denn der Verfassungsgerichtshof kann unserer Argumentation durchaus folgen.
Er kritisiert sehr deutlich die 15-Kilometer-Regelung, die nächtliche Ausgangssperre und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Hier stelle sich die Frage, ob es zur Reduzierung von Kontakten nicht mildere, aber gleich geeignete Mittel gibt.“