Mit einem Gesetzentwurf (Drs. 8/3309) hat die sächsische AfD-Fraktion gefordert, parteipolitische Interessenkonflikte im Impressum von Zeitungen und Zeitschriften kenntlich zu machen.
Sofern Parteien unmittelbar oder mittelbar an periodischen Druckerzeugnissen beteiligt sind, ist nach Ansicht der AfD ein entsprechender Hinweis erforderlich, um Transparenz für die Leser zu schaffen. Der Gesetzentwurf wurde von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.
Dazu erklärt Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:
„Die Gewaltenteilung in einer Demokratie ist nur dann in vollem Umfang gegeben, wenn die Medien als vierte Gewalt die Regierung und das Parlament kontrollieren. Das funktioniert nur bei einer klaren Trennung zwischen der Presse und den in Regierung und Parlament vertretenen Parteien.
Streng genommen wäre es deshalb sogar wünschenswert, wenn Parteien in keiner Weise an Zeitungen beteiligt sind.
Wenn sich die Altparteien jedoch sogar gegen eine Hinweispflicht im üblicherweise schwer auffindbaren Impressum wehren, ist das bedenklich im Hinblick auf die Gewaltenteilung. Den Vorwurf, dass die etablierten Medien Regierungsjournalismus betreiben, wird man so auf jeden Fall nicht entkräften können.“

