Zum Artikel der BILD-Zeitung vom 8. Februar 2024 unter dem Titel „Sachsen-Ministerium enthüllt: Neuer ‚Reichsbürger-Skandal‘ in der AfD“ erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Jurist, Dr. Joachim Keiler:
Der Bericht verweist auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten der Linken, Kerstin Köditz (Drs. 7/15282). Köditz fragte nach öffentlichen und nicht-öffentlichen Aktivitäten der AfD im Jahr 2023 in Sachsen.
In der Beantwortung durch das Innenministerium, persönlich unterzeichnet von Herrn Innenminister Armin Schuster (CDU), gibt es eine Vorbemerkung:
„Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nr. 1. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drucksache Nr. 5/4956 verwiesen.“
Ich zitiere die Vorbemerkung aus der Drucksachen Nr. 5/4956:
„Die Fragestellerin benutzt neben dem Begriff „extreme Rechte“ auch die Formulierung „rechtsorientiert“ wobei nicht deutlich wird, ob sie mit beiden Begriffen gleiche oder verschiedene Inhalte verbindet. Wie bereits in der Antwort auf Drucksache 4/14661 wird auch an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung gegenüber den im Wettbewerb stehenden politischen Kräften, insbesondere den politischen Parteien, strikte Neutralität zu wahren hat. Ihr ist es grundsätzlich nicht erlaubt, politische Anschauungen – gleichgültig ob als Partei organisiert oder nicht, ob parlamentarisch vertreten oder nicht – zu bekämpfen. Nur bei politischen Anschauungen und Organisationen, die auf Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst abzielen, ist es der Staatsregierung erlaubt, die geistig-politische Auseinandersetzung zu suchen, sowie solche extremistischen Bestrebungen durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen und die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten.“
Trotz des Hinweises des Innenministers macht dieser in der Beantwortung der Kleinen Anfragen (u.a. auch Drs. Nr. 7/15268) Angaben zu Veranstaltungen, die nicht von der AfD organisiert oder getragen worden waren. Eine dieser Veranstaltungen wird wie folgt in Drs. 7/15282 beschrieben:
„Im Erzgebirge gingen die dortige AfD-Kreistagsfraktion sowie der Vorsitzende der Kreistagsfraktion von ‚Die Heimat‘ (vormals Nationalsozialistische Partei Deutschlands) eine formelle Kooperation ein, indem ein gemeinsamer Antrag zur Verhinderung eines geplanten Flüchtlingsheims in den Kreistag eingebracht wurde.“ (sic!)
Erstens hieß die gemeinte Partei natürlich niemals „Nationalsozialistische Partei“, sondern „Nationaldemokratische Partei“.
Zweitens: Nach Ansicht des Innenministers scheint also eine Abstimmung in einem Kommunalparlament, in diesem Fall zur Verhinderung eines Flüchtlingsheimes, die Teilnahme an einer rechtsextremen Betätigung zu sein.
Im Hinblick auf den angeblichen „Reichsbürgerskandal“ steht dort zudem:
„Darüber hinaus sind mehrere sächsische AfD-Mitglieder als Reichsbürger bekannt. Zum Reichsbürger Peter Fitzek, selbsternannter König Peter I., äußerten sich der AfD Kreisverband Mittelsachsen im Jahr 2023 sowie mehrere Mitglieder dieses Kreisverbandes verharmlosend.“
Ich glaube kaum, daß eine verharmlosende Äußerung über den selbsternannten König Peter I. jemanden zum „Reichsbürger“ macht oder prägt. Ich unterstelle einmal, dass die verharmlosende Äußerung über diesen Menschen dahingehend ging, dass dieser nicht ganz zurechnungsfähig sein könne. Mit dem Reichsbürger-Verfahren des Prinzen Reuß ist dieser König allerdings nicht zu verwechseln. Dies folgt schon daraus, dass König Peter I. ansonsten verhaftet worden wäre.
Der Innenminister hat der AfD noch mit Schreiben vom 22.1.2024 auf das Auskunftsbegehren hin mitteilen lassen, dass der AfD derartige Informationen nicht erteilt werden können, weil über deren Einschätzung die Öffentlichkeit in der Regel über die jährlichen Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern erfolge.
Der Innenminister persönlich scheint im Falle der Kleinen Anfrage der Abgeordneten der Linken, Köditz, eine Ausnahme gemacht zu haben, denn in der Beantwortung der Kleinen Anfrage, die ja öffentlich zugänglich ist, ist er nun vor Erstellung des Landesverfassungsschutzberichtes ausgesprochen großzügig. Ja nicht nur das. Der Minister gibt Köditz, die für die Partei „Die Linke“ in der Parlamentarischen Kontrollkommission sitzt (PKK), sogar noch einen Hinweis:
„Es wird darauf hingewiesen, dass der parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann.“
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Herr Innenminister Schuster der betroffenen AfD Auskünfte verweigert, die er der Partei „Die Linke“ am 31.1.2024 bereits erteilt hatte. Köditz als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission hat offensichtlich nichts Besseres zu tun, als diesen Informationsvorsprung dazu zu benutzen, die Presse durch eine sinnentstellende Zitatverkürzung über einen angeblichen „Reichsbürger-Skandal in der AfD“ (BILD) zu informieren.
Dies ist noch die harmlose Einschätzung dieses unglaublichen Vorganges. Man könnte auch mutmaßen, dass der Innenminister Informationen, verklausuliert in Begriffen wie rechtsextrem oder rechtsorientiert, über die Linke in die Öffentlichkeit spielt, um im Wahljahr 2024 politische Nachteile für die AfD zu erzeugen.
Ich werde diesen Vorgang natürlich in dem von uns angestrengten Verfahren gegen den Freistaat Sachsen umgehend einführen.
Das Innenministerium verweigert der sächsischen Öffentlichkeit und der AfD derartige Angaben, um sie dann über eine Kleine Anfrage der Linken in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Natürlich wohldosiert und vermutlich in der von uns erkannten Absicht, der AfD im Wahljahr 2024 zu schaden.
Ich betone, dass der Minister selbst nicht von einem Reichsbürger Skandal spricht, sondern mitteilt, dass AfD-Mitglieder sich verharmlosend über König Peter I. geäußert haben sollen.
Zum Reichsbürger-Skandal innerhalb der AfD wurde diese Auskunft nun durch die Berichterstattung der BILD auf Basis einer sinnentstellenden Verkürzung eines Zitats durch die linke Landtagsfraktion (Pressemitteilung vom 8. Februar 2024, 08:48 Uhr).