Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: „Nicht jeder syrische Staatsangehörige hat Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland.“ Die Begründung lautet, dass keine politische Verfolgung mehr zu erwarten sei.
Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Inzwischen sind mehr als 400.000 Syrer aus der Türkei in ihre Heimat zurückgekehrt. Das zeigt: Eine Rückkehr ist möglich. Syrien ist ein sicheres Land.
Wir fordern deshalb CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer dazu auf, die in Sachsen lebenden Syrer auf eine Heimreise vorzubereiten. Asyl bedeutet immer nur vorübergehenden, temporären Schutz, bis keine Gefährdung mehr vorliegt.
Wer nicht freiwillig nach Syrien zurückgeht, muss abgeschoben werden. Das gilt vor allem für die zahlreichen syrischen Straftäter. In Sachsen leben aktuell 266 syrische Intensivtäter. Das ist inakzeptabel.“