Nachteile für Ungeimpfte: AfD plant Verfassungsklage

Die Landesregierung plant Nachteile für Ungeimpfte in der neuen Corona-Verordnung. Laut LVZ sollen ab einer bestimmten Zahl von belegten Krankenhausbetten nur noch Geimpfte Zugang zu Restaurants, Hallenbädern oder Clubs haben. Die Regelung soll auch für Jugendliche ab 14 Jahren gelten.

Frank Schaufel, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

„Diese Ankündigung ist nichts anderes als die Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür. Durch die vielen Nachteile wird der Druck auf Impf-Skeptiker massiv erhöht. Die AfD-Fraktion lehnt die Ungleichbehandlung entschieden ab und plant eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung der Grundrechte.

Besonders für kaum Corona-gefährdete junge Menschen sind Zweifel an der Impfung und eine persönliche Risiko-Nutzen-Einschätzung mehr als berechtigt. Laut einer aktuellen AfD-Anfrage (7/7147) sind bereits mindesten 22 Sachsen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung verstorben. Immerhin 53 mussten mit schweren Komplikationen ins Krankenhaus, darunter auch viele junge Menschen. Vor diesem Hintergrund ist der politische Druck besonders auf Jugendliche äußerst fragwürdig.

Zudem ist mittlerweile bekannt, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können und keinen hundertprozentigen Schutz vor schweren Erkrankungen haben.“

 

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