OVG-Urteil: Illegale Migranten nach Bulgarien zurückbringen!

In einem Grundsatzurteil (Az.: 5 A 446/17.A) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern nach Bulgarien möglich ist. Darüber berichtet aktuell die „Sächsische Zeitung“.

Die Lebensbedingungen in Bulgarien seien zumutbar, so das Gericht, auch wenn die Asylbewerber erst durch Hilfsarbeiten ihr wirtschaftliches Existenzminium erreichen.

Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Joachim Keiler:

„Das Urteil ist wegweisend, weil nahezu alle Syrer über sichere Länder wie Bulgarien, Italien und Griechenland nach Deutschland gekommen sind. Das europäische Dublin-Verfahren sieht jedoch die Zuständigkeit des ersten sicheren Staates vor.

Um die illegale Masseneinwanderung zu stoppen, ist die strikte Anwendung des Dublin-Verfahrens dringend erforderlich. Sobald alle potentiellen illegalen Migranten erfahren, dass in Bulgarien Endstation ist, werden sie ihre teure und gefährliche Reise gar nicht erst starten.

Von der sächsischen Regierung erwarten wir, dass sie Konsequenzen aus dem Urteil zieht. Alle illegalen Einwanderer, die über Bulgarien nach Sachsen kamen, müssen dahin zurückgebracht werden.“

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