Auf eine aktuelle Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu „islamischen Gebetsräumen in Sachsen“ (Drs. 7/3499) antwortet die Staatsregierung, der Mitteilung dieser Informationen würden „Belange des Geheimschutzes“ entgegenstehen. Dies verwundert, da die Staatsregierung auf frühere Anfragen zu diesem Thema (Drs. 7/526) noch detailliert reagierte.
Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Die Regierung hält immer häufiger Informationen zurück, die wir für unsere Oppositionsarbeit brauchen. Die Rechtmäßigkeit dieser Auskunftsverweigerungen werden wir nun juristisch überprüfen. Die Opposition kann schließlich nur Probleme ansprechen, von denen sie Kenntnis hat. Daher beschädigt die sachlich unbegründete Verweigerungshaltung der Regierung unsere Demokratie.
Bei der Anfrage zu islamischen Gebetsräumen ist die Begründung der Regierung für ihre Zurückhaltung besonders abwegig: In früheren Anfragen musste sie bereits einräumen, dass sich extremistische Islamisten in Sachsen ausbreiten. Nun will man uns jedoch noch nicht einmal mehr sagen, wie viele Gebetsräume und Moscheen Moslems in Sachsen insgesamt nutzen. Dafür gibt es keinen akzeptablen Grund.
Es scheint vielmehr so, dass die Regierung bewusst islamistische Gefahren vertuschen will, weil sie selbst nichts dagegen unternimmt. Welche Brisanz hier vorliegt, zeigt der durch AfD-Recherchen (Drs. 7/3553) jüngst bekannt gewordene Fall eines in Döbeln lebenden Somaliers, der in einem Terrorlager für Sprengstoffattentate ausgebildet wurde. Wegen angeblich ‚minderer Bedeutung‘ verschleppten die Sicherheitsbehörden diesen Fall jahrelang.“