Aufgrund eines Formfehlers gilt der neue Bußgeldkatalog mit drakonischen Strafen für Temposünder inzwischen nicht mehr. Dennoch wollen alle Bundesländer außer Brandenburg die überhöhten Zahlungen, die sie in den letzten Monaten erhalten haben, nicht wieder zurückerstatten. Dazu erklärt Tobias Keller, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Es ist eine wirklich dreiste Abzocke, dass der Freistaat Sachsen die Bußgelder behalten will. Ich fordere die Regierung deshalb dazu auf, dem Beispiel von Brandenburg zu folgen. Wer im Glauben an die Gültigkeit des neuen Bußgeldkatalogs zu viel gezahlt hat, muss sein Geld automatisch zurückerhalten, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) sollte sich darüber hinaus für eine Entschärfung des Bußgeldkatalogs einsetzen. So wie er bisher konzipiert ist, bedroht er die Existenz vieler Unternehmer, die berufsbedingt oft mit dem Auto unterwegs sind und nun fürchten müssen, ihren Führerschein zu verlieren, wenn sie einmalig ein 70er-Schild übersehen. Das ist unverhältnismäßig.
Seit Monaten behauptet die sächsische Regierung, sie würde den von der Coronakrise betroffenen Unternehmen und Familien helfen. Zugleich weigert sie sich, überhöhte Bußgelder zurückzunehmen, obwohl diese widerrechtlich eingenommen wurden.“