Die sächsische AfD-Fraktion bringt in der anstehenden Plenarwoche einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes ein (Drs. 8/4030).
Dazu erklärt der migrationspolitische Sprecher Jonas Dünzel:
„Das größte Problem am Integrationsgesetz ist die versteckte Migrantenquote für die Verwaltung. Das Gesetz schreibt unseren Behörden vor, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erhöhen zu müssen.
Um das zu verwirklichen, werden Stellenausschreibungen auch in englischer Sprache vorgenommen. Die Amtssprache ist allerdings Deutsch. Wer in einer sächsischen Behörde arbeitet, muss einwandfrei die deutsche Sprache beherrschen.
Ausschlaggebend für eine Einstellung darf ausschließlich die fachliche Eignung sein. Das ist keine exklusive Meinung der AfD. Das steht so und nicht anders im Grundgesetz.“