Solange Medienvielfalt fehlt, fehlt jede Grundlage für den Rundfunkbeitrag!

Zum Reformvertrag für die öffentlich-rechtlichen Sender bringt die AfD einen eigenen Antrag ein (8/4537).

Der AfD-Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Medienvielfalt, Neutralität und Ausgewogenheit des Programms. Dass Bürger den Rundfunkbeitrag nicht für ein einseitiges Programm bezahlen wollen, ist gerechtfertigt, lautet die Argumentation in dem Antrag.

Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Torsten Gahler:

„In Leipzig ist gerade der rbb-Moderator Jakob Springfeld bei einer Antifa-Kundgebung aufgetreten. Was er dort zweideutig sagte, lässt sich auch als Gewaltaufruf gegen Andersdenkende werten.

Dass solche Entgleisungen von den Programmverantwortlichen geduldet werden, aber zugleich die Moderatorin Julia Ruhs, die sich selbst als Mitte-rechts verortet, beim NDR rausfliegt, ist inakzeptabel und belegt einen Linksdrall.

Statt lediglich kleinteilige Mini-Reförmchen durchzuführen, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender diesen Linksdrall abstellen. Geschieht das nicht, ist auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags denkbar.

Die AfD fordert ohnehin, den Zwangscharakter dieser Gebühr zu beseitigen. Denn: Eine freiheitliche Demokratie braucht ein auf Freiwilligkeit beruhendes Mediensystem.“

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