Der Freistaat Sachsen hat angewiesen, dass Tiertransporte in Drittländer künftig nur dann erlaubt sein sollen, „wenn die Versorgungsstationen (…) behördlich zugelassen sind“.
Diese Regelung ist ein schlechter Witz. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Versorgungsstationen ordnungsgemäß ausgestattet sein müssen. Andernfalls müssen die Behörden vor Ort eingreifen. Wenn die sächsische Regierung diese Selbstverständlichkeit unterstreicht, simuliert sie lediglich Engagement für den Tierschutz zur Täuschung der Bürger.
In Wirklichkeit müsste die Regierung viel weitreichender eingreifen. Die AfD hat bereits 2019 im Sächsischen Landtag beantragt, Schlachttiertransporte aus dem Freistaat in Drittländer sofort zu verbieten. Wir wollen zudem die Transportdauer auf höchstens fünf Stunden begrenzen (Drs. 6/17466).
Die Regierung wies unseren Antrag übrigens mit dem Argument zurück, entsprechende Transporte in Drittländer kämen sowieso nicht vor. Da fragt man sich, warum sie nun genau zu diesem Problem selbst eine Initiative gestartet hat.
Unabhängig von dieser Nebelkerze steht für uns fest: Es gibt keinen vernünftigen Grund, Tiere tagelang durch zig Länder zu fahren. Das damit verbundene Leid muss beendet werden.