Aktuell sind 277 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag oder dessen zwangsmäßige Eintreibung bei sächsischen Verwaltungsgerichten anhängig. Davon betreffen allein 33 Klagen Fälle von Zwangsvollstreckungen. Seit 2016 wurden insgesamt über 1297 Klagen verhandelt, ergab die Anfrage der AfD-Fraktion (7/1877). Insgesamt gingen deutschlandweit 1,2 Millionen Vollstreckungsersuchen an die örtlichen Behörden (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf).
Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:
„Die hohe Zahl an Klagen zeigt, dass der mit Zwangsgebühren finanzierte Staatsfunk in Sachsen keinen guten Ruf genießt. Bei der politisch einseitigen Berichterstattung verwundert das nicht. Statt die Regierung zu kontrollieren, sendet der Staatsfunk lieber Regierungs-PR und kritisiert dafür die Opposition.
Zahlungsunwillige Bürger dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Die Regierung sollte sich ein Beispiel an Großbritannien nehmen, wo diese Politik unlängst angekündigt wurde. In den wirtschaftlich schweren Zeiten der Corona-Krise muss zudem die erneute Gebührenerhöhung um 86 Cent ab nächstem Jahr rückgängig gemacht werden.
Die AfD will den öffentlichen Rundfunk reformieren und auf seine Kernaufgaben zurückführen. Dabei zahlen die Bürger nur für die Programmteile, die sie tatsächlich nutzen. Zwangsgebühren für alle und aufgeblähte Strukturen sind mit dem Modell vom Tisch.“