Wegweisendes Urteil: Regierungsjournalismus von ARD, ZDF, MDR und Co. ist verfassungswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein weitreichendes Urteil zu den Rundfunkgebühren gefällt. Sofern „über einen längeren Zeitraum“ die Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Sender „gröblich verfehlt“ wird, sind die Zwangsgebühren verfassungswidrig.

Es sei Aufgabe der Verwaltungsgerichte „dem nachzugehen“, wenn Kläger „evidente und regelmäßige Defizite“ hinsichtlich der „meinungsmäßigen Vielfalt“ des Programms konkret belegen können. Als Zeitraum definierte das Gericht eine Spanne von „nicht unter zwei Jahren“.

Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Aus meiner Sicht hat das Schweizer Unternehmen Media Tenor von Roland Schatz schon längst die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Programms bewiesen. Man schaue sich nur einmal an, wie häufig Politiker der Grünen in Talkshows eingeladen werden und wie selten Politiker der AfD, obwohl die AfD weitaus bessere Wahlergebnisse vorzuweisen hat.

Media Tenor hat auch aufgezeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender über die AfD hauptsächlich negativ und über die Grünen hauptsächlich positiv berichten.

Dass man sich als Zwangsgebührenzahler gegen diese tendenziöse Berichterstattung nun wehren kann, begrüße ich ausdrücklich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfte kaum ein Gebührenzahler die Möglichkeit haben, das Programm von ARD, ZDF, MDR und Co. über zwei Jahre systematisch auszuwerten. Selbst eine Doktorarbeit könnte das kaum leisten.

Es bleibt deshalb zu hoffen, dass unabhängige Wissenschaftler die vom Bundesverwaltungsgericht gestellte sportliche Herausforderung annehmen und das Programm sehr genau unter die Lupe nehmen.

Zugleich müssen die Sender ihre Einseitigkeit spätestens nach diesem Urteil ablegen. Denn: Regierungsjournalismus ist eindeutig verfassungswidrig.“

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