Das Compact-Verbot soll erst der Anfang gewesen sein. Geht es nach dem Willen des CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz, dann soll darauf ein „Gesamtverbot“ der AfD folgen.
Bei seinem Feldzug gegen die AfD wähnt sich Wanderwitz „auf der Zielgeraden“, berichtet die WELT. Wanderwitz hatte sich auf einer Veranstaltung in Dresden entsprechend geäußert. Selbst wenn das Verbot vor Gericht scheitern sollte, erhofft sich der CDU-Mann eine empfindliche Schwächung des Konkurrenten – etwa durch den „Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung“, so die WELT.
Wir meinen: Wer nach Verboten schreit, hat keine Argumente!
Darüber hinaus möchten wir an Artikel 40 der Sächsischen Verfassung erinnern. Dort heißt es: „Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie. Die Regierung nicht tragende Teile des Landtages haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“
Herr Wanderwitz, sind Sie also vielleicht der wahre „Verfassungsfeind“?