Windkraft: Sachsen muss Bundesregierung notfalls verklagen!

Mit einem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft an Land will die deutsche Bundesregierung die 1.000-Meter-Abstandsregel in Sachsen aushebeln. Der Freistaat Sachsen wäre dann dazu gezwungen, zwei Prozent der Landesfläche für Windräder zu reservieren. Der gerade erst im Landtag beschlossene Mindestabstand zur Wohnbebauung wäre dann mittelfristig hinfällig. Das Gesetz soll bereits diese Woche im Eilverfahren den Bundestag und den Bundesrat (TOP 54) passieren.

Dazu erklärt Thomas Thumm, Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion für Regionalentwicklung:

„Es ist skandalös, dass die Bundesregierung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dieses weitreichende Windkraft-Gesetz durch alle Institutionen peitscht. Noch am Dienstag wurde an dem Gesetzentwurf geschraubt und nun soll er bereits morgen im Bundesrat endgültig beschlossen werden. Dadurch wird zum einen die dringend notwendige öffentliche Debatte über die Windkraft umgangen und zum anderen haben die Bundesländer faktisch keine Chance, um Korrekturen anzumahnen.

Aus diesem Grund erwarten wir von der sächsischen Regierung eine Ablehnung im Bundesrat. Die CDU darf keine Rücksicht auf ihren grünen Koalitionspartner nehmen, der diese Trickserei auf Bundesebene vermutlich von Anfang an einkalkuliert hatte. Die Grünen haben dem 1.000-Abstand in Sachsen wohl nur zugestimmt, weil sie hofften, der Bund werde diese Regel sowieso wieder kassieren.

Es reicht nun nicht aus, der Bundesregierung lediglich die eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken über das Verfahren darzulegen. Der Freistaat muss die Bundesregierung im Zweifelsfall verklagen.“

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