Eine Kleine Anfrage (Drs. 7/9792) des AfD-Abgeordneten Timo Schreyer zu „Windkraftanlagen im Vogtlandkreis“ hat ergeben, dass der Abstand zwischen Windrädern und der Bebauung teilweise nur 214 Meter (Unterheinsdorf) beträgt.
Dazu erklärt Schreyer:
„Nur bei einer Windkraftanlage im Vogtland beträgt der Abstand zur Bebauung über 1.000 Meter. Ein Unterschreiten des Mindestabstandes ist also keineswegs eine seltene Ausnahme. Es ist leider die Regel. Unverständlich ist für mich zudem, warum bei einem Abstand von 390 Metern die Errichtung eines 229 Meter hohen Windrad-Giganten über das sogenannte Repowering genehmigt wurde.
Bei der Windkraft-Debatte letzte Woche im Landtag behaupteten die Altparteien, es würde in Sachsen keine Windräder geben, die nur 150 Meter neben Wohnhäusern stehen. Mit zahlreichen Kleinen Anfragen haben wir das jedoch schwarz auf weiß belegt (vgl. 7/9356).
Aus unserer Sicht müssen solche Anlagen auf Kosten der Betreiber abgerissen und fachgerecht entsorgt werden, weil sie eine Zumutung für die Anwohner darstellen.“