Im Koalitionsvertrag versprachen CDU, Grüne und SPD, das Wahlzulassungsrecht „praxisgerechter und rechtssicher gestalten“ zu wollen. Insbesondere sollte die Möglichkeit eines „einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung von Wahlausschüssen“ eingeführt werden. Die Änderungen wurden „bis spätestens 2023“ angekündigt.
Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Die ‚qualifiziert rechtswidrige’ Kürzung der AfD-Landesliste aus dem Jahr 2019 hat die Regierung leider immer noch nicht aufgearbeitet. Dabei weiß sie eigentlich selbst, was zu tun ist: Wird eine Liste abgelehnt, muss es für die betroffene Partei die Möglichkeit der juristischen Klärung vor der Wahl geben.
Genau das kündigte die Kenia-Koalition auch an. Weil sie dennoch untätig blieb, haben wir die nötigen Gesetzesänderungen erarbeitet, damit es weder zu Wahlmanipulationen noch zu unberechtigten Einschränkungen für Parteien kommen kann. Unsere Gesetzesinitiative stärkt damit den demokratischen Wettbewerb. Zudem schützt sie vor allem kleinere und jüngere Parteien.“
Hintergrund: Im Innenausschuss sprachen sich die Koalitionsfraktionen – trotz ihres Versprechens im Koalitionsvertrag – gegen den AfD-Gesetzentwurf (Drs. 7/10168) aus. Am 31. Mai 2023 kommt es nun zur Abstimmung darüber im Landtag.