Finanznot der Kommunen: Freistaat soll Bund auf Kostenübernahme für Asylbewerber verklagen

Aufgrund von wachsenden Sozialausgaben droht den sächsischen Kommunen und Landkreisen die Pleite. Laut Sächsischer Zeitung haben sie ein Defizit von insgesamt 170 Millionen Euro aufgebaut. Nun bestehe die Gefahr, dass viele Leistungen für die Bürger eingeschränkt werden müssen.

André Barth, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Die ausufernden Sozialausgaben sind vor allem der unkontrollierten Masseneinwanderung geschuldet. Wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, illegale Wirtschaftsmigranten an der Grenze zurückzuweisen, muss sie auch die Kosten für deren Unterbringung und Versorgung übernehmen. Es gilt der Grundsatz: Wer bestellt, der zahlt!

Dieser Mehrbelastungsausgleich (Konnexitätsprinzip) ist im Grundgesetz Artikel 104a und in der Sächsischen Verfassung Artikel 85 klar geregelt. Ich fordere den Freistaat auf, den Bund notfalls auf Kostenübernahme zu verklagen. Es kann nicht sein, dass Schwimmbäder schließen, Kindergärten auseinanderfallen und die Schlaglöcher auf den Straßen immer tiefer werden, weil die Kommunen Wohnungen und Taschengeld für zumeist illegale Migranten bezahlen müssen.

Auch ein Vetorecht für Kommunen gegen die verpflichtende Aufnahme weiterer Asylbewerber würde helfen, die finanzielle Belastung im Rahmen zu halten (AfD-Gesetzentwurf 7/12835).“

 

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