Verordneten Ruin des CDU-Ministerpräsidenten beenden!

Laut Sachsens Ministerpräsident Kretschmer (CDU) sollen gastronomische Einrichtungen im Freistaat frühestens nach „Himmelfahrt“, also ab dem 22. Mai, wieder öffnen dürfen, berichtet u.a. „BILD“. Nach wie vor dürfen auch Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche – außer einiger Ausnahmen – nicht öffnen.

Dazu erklärt der Sprecher für ländlichen Tourismus der AfD-Fraktion, Mario Kumpf, selbst Gastronom:

„Diese Maßnahmen versteht ein normal denkender Mensch schlichtweg nicht. Es ist aus hygienischen Gründen nicht entscheidend, wie groß eine Verkaufsfläche ist, sondern wie viele Menschen sich darauf bewegen, die möglicherweise untereinander in Kontakt kommen. Jeder Wirt, Einzel- oder Großhändler kann eigenständig regeln, wie viele Bürger in seinem Restaurant oder Laden eingelassen werden, um die Abstände untereinander einzuhalten.

Es muss ein nachvollziehbares Risiko-Nutzen-Verhältnis der Schutzmaßnahmen geben. Die AfD-Fraktion wird in der Landtagssitzung am Mittwoch beantragen (7/2171), dass unter diesen Umständen gastronomische Einrichtungen genauso wieder öffnen dürfen, wie auch Geschäfte. Selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen! Sollten die verordneten Schließungen aufrechterhalten werden, bedeutet das für Unternehmen der Gastro-Branche, Brauereien und Händler einen staatlich verordneten Ruin!“

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