Als Prioritätenantrag bringt die AfD-Fraktion am 4. Dezember 2025 im Sächsischen Landtag eine Initiative zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zur Abstimmung (Drs. 8/3410).
Auf diesen Antrag hat die Regierung nun mit einer Stellungnahme reagiert. Die eigene Untätigkeit wird mit der „Selbstverwaltungskompetenz“ der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) begründet.
Darauf erwidert Katja Dietz, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion:
„400 Hausärzte fehlen im Freistaat Sachsen. Wir haben Regionen, die seit einer halben Ewigkeit unterversorgt sind. Laut Gesetz ist die Kassenärztliche Vereinigung dazu verpflichtet, in diesen Regionen spätestens nach sechs Monaten eine Eigeneinrichtung zu eröffnen.
Dass dies möglich ist, zeigt zum einen Thüringen. Zum anderen gibt es eine solche Einrichtung in Bautzen. In Reichenbach und Werdau ist die Sechsmonatsfrist dagegen bereits abgelaufen, doch die Regierung schaut tatenlos zu.
Diese Untätigkeit hinter der Selbstverwaltung der KVS zu verschleiern, ist angesichts der bestehenden Rechtsaufsicht absurd. Nach unserem Verständnis sollte die Rechtsaufsicht die Einhaltung von Gesetzen beinhalten.
Die völlig hanebüchene Argumentation der Regierung von CDU-Ministerpräsident Kretschmer würde ja bedeuten, dass sich unsere Kommunen an keine Gesetze mehr halten müssen, weil auch sie selbstverwaltet sind.
Wir fordern deshalb erneut: Bekämpft endlich den Ärztemangel auf dem Land und kommt euren gesetzlichen Verpflichtungen nach!“
Hintergrund: In § 105 Abs. 1c SGB V heißt es unmissverständlich: „In Gebieten, in denen der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 100 Absatz 1 Satz 1 eine ärztliche Unterversorgung festgestellt hat, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nach Ablauf der Frist nach § 100 Absatz 1 Satz 2, spätestens jedoch nach sechs Monaten, zum Betreiben von Einrichtungen verpflichtet.“

