Verfassungsrichter mit Corona-Klartext: Freiheitsrechte müssen immer gelten!

In der Corona-Zeit habe die Regierung eine „Kultur der Angst“ etabliert. Ja, mehr noch: Die Regierung nutzte ihre Maßnahmen vermutlich als „Blaupause“ für andere Bereiche, wie z.B. die Klimapolitik. Man habe testen wollen, was sich der „deutsche Untertan“ alles gefallen lässt.

Zugleich wurde das „Meinungsklima vergiftet“, während die angeblich freie Presse zu „Akklamationsmedien“ mutierte. Es sei deshalb festzuhalten: Die Grundrechte seien „nicht unversehrt“ aus der Corona-Zeit herausgekommen.

Im Gegenteil: Die Grundrechte „leiden an Long Covid“, so der furiose Vortrag von Prof. Dr. Christoph Degenhart, der bis 2020 Verfassungsrichter in Sachsen war.

Einziger Hoffnungsschimmer: 2025 stufte der sächsische Verfassungsgerichtshof mehrere Corona-Maßnahmen der Regierung Kretschmer als verfassungswidrig ein. Geklagt hatte die AfD-Fraktion.

Der Justiziar der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Joachim Keiler, ist Prof. Degenhart dankbar für seine offenen Worte in der Enquete-Kommission zur Corona-Zeit: „Der Erfolg der AfD vor Gericht im Jahr 2025 kann nur als Startschuss für die Aufarbeitung der Grundrechtseinschränkungen betrachtet werden. Wenn ein ehemaliger Verfassungsrichter den Zustand der Grundrechte auch nach Corona als beschädigt ansieht, so sollten wir diese Kritik sehr ernst nehmen.

Zudem hat Prof. Degenhart die Auffassung vertreten, dass die Kanzlerrunde mit den Ministerpräsidenten keine demokratisch legitimierte Institution gewesen ist.

Die AfD wird sich deshalb weiter für eine Stärkung der Freiheitsrechte einsetzen. Das bedeutet zugleich: Wenn eine Regierung in Gesundheits- oder Klimafragen zur Bevormundung unserer mündigen Bürger neigt, so ist das mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!