Laut „Tagesspiegel“ hat das Amtsgericht Öhringen für die Formulierung „Lügenfritz“ eine Geldstrafe in Höhe eines Monatslohns (30 Tagessätze) verhängt. So wurde auf Facebook CDU-Kanzler Friedrich Merz bezeichnet. „Pinocchio“-Kommentare wurden indes als zulässig eingestuft.
Es laufen derzeit etliche, ähnlich gelagerte Verfahren gegen Regierungskritiker. Hintergrund ist Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der „Majestätsbeleidigungen“ gegen Politiker verhindern soll.
Die AfD spricht sich für die Streichung des „Politikerbeleidigungsparagrafen“ aus. Sonderrechte für Politiker darf es nicht geben. Alle Staatsbürger müssen gleich behandelt werden.
Hinzu kommt: Friedrich Merz hat nicht nur einmal gelogen. Vor der Bundestagswahl schloss er neue Sonderschulden aus. Direkt danach setzte er sie noch mit der alten Bundestagsmehrheit durch. Peter Huber, Professor für Öffentliches Recht und Richter am Bundesverfassungsgericht bis 2023, sprach in diesem Zusammenhang von einem „Staatsstreich“.
Die Meinungsfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn jeder Bürger einen solchen „Staatsstreich“ zugespitzt kritisieren darf.

