AfD-Antrag: Aktivrente ab 2027 auf Selbstständige ausweiten!

Seit 2026 können Angestellte, die nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiter arbeiten, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen.

Selbstständige und Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen. Das will die sächsische AfD-Fraktion mit einem neuen Antrag ändern (Drs. 8/7620). Die CDU hat sich dafür auf ihrem Parteitag im Februar 2026 ebenfalls ausgesprochen, aber bisher nicht geliefert.

Dazu erklärt der handwerkspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Mario Beger:

„Bis 2030 müssen in Sachsen 10.000 Unternehmer mit insgesamt 130.000 Angestellten einen Nachfolger finden. Damit diese Betriebsübergaben gerade im Handwerk und den vielen kleinen Unternehmen gelingen, darf es keine Benachteiligung der Selbstständigen geben.

Die AfD begrüßt die Aktivrente ausdrücklich. Sie muss aber auf alle Selbstständigen und Freiberufler ausgeweitet werden, um zum Beispiel Nachfolger einarbeiten zu können.

Perspektivisch muss jeder Bürger in Deutschland 2.000 Euro steuerfrei pro Monat verdienen können. Wir schlagen vor, den steuerlichen Grundfreibetrag auf 24.000 Euro pro Jahr zu verdoppeln. Auch das haben wir bereits beantragt (Drs. 8/3463).“

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