Gibt es ein „Gesinnungsstrafrecht“?

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Liebe Freunde, liebe Leser,

in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) erschien am 4. August ein wirklich bemerkenswerter Artikel von Susanne Gaschke.

Wenn man auf den Lebenslauf von Susanne Gaschke blickt, so löst das durchaus Erstaunen aus. Denn Susanne Gaschke war eine halbe Ewigkeit Mitglied der SPD und kurzzeitig Oberbürgermeisterin in Kiel. Zudem schreibt sie seit Jahrzehnten für Zeitungen, die durch tendenziöse, linke Artikel auffallen.

Frau Gaschke fasste nun in der NZZ ein ganz, ganz heißes Eisen an. Sie äußerte zu den „Reichsbürger“-Prozessen die Vermutung, dass die Staatsanwälte und Richter im „antirechts-nervösen Deutschland“ jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen.

Seit dreieinhalb Jahren befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft. „Wirklich getan haben die meisten Beschuldigten nichts – nur extrem dummes Zeug geredet“, so Gaschke.

Vorgeworfen werden ihnen aber nicht etwa bestimmte Meinungsdelikte, sondern die angebliche, heimliche Gründung einer terroristischen Vereinigung, die irgendwann einmal hätte aktiv werden können.

Genauso wie bei den Angeklagten der angeblichen „Sächsischen Separatisten“ gibt es auch bei den sogenannten Reichsbürgern verschärfte Haftbedingungen. Susanne Gaschke führt aus, was das konkret heißt: „1200 Tage Einzelhaft ohne frische Luft, grüne Bäume und Bewegungsfreiheit“.

Dabei ist die Untersuchungshaft eigentlich an strenge Voraussetzungen gebunden. Sie darf normalerweise sechs Monate nicht übersteigen – es sei denn, die Ermittlungen gestalten sich besonders schwierig. Weder bei den Reichsbürgern noch bei den Sächsischen Separatisten dürfte es jedoch besonders schwer sein, die Chatnachrichten nach eindeutigen Gewaltaufrufen und Umsturzfantasien zu durchsuchen.

„Schwer“ wird diese Aufgabe erst dann, wenn die Staatsanwälte in diese Nachrichten etwas hineindeuten müssen, weil die Nachrichten keinen tatsächlichen Sprengstoff enthalten. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Verteidiger im Separatisten-Prozess Haftentlassungen fordern.

Schauen wir nun aber einmal auf die andere Seite des Prozesses: Der Chefankläger im Reichsbürger-Fall ist nicht irgendwer, sondern ein CDU-naher Jurist, der im Bereich Nachrichtendienste von der Hochschule des Bundes eine Honorarprofessur erhielt.

Susanne Gaschke hat sich die wissenschaftliche Qualität seiner Schriften angesehen und zeigt sich entsetzt. Was dieser Oberstaatsanwalt zu Papier gebracht hat, steuere „nur knapp an einem Plädoyer für Gesinnungsstrafrecht“ vorbei, schreibt sie.

Wir haben es beim sogenannten „Reichsbürger-Prozess“ mit keinem Einzelfall zu tun. Seit mehr als einem halben Jahr wird vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ verhandelt. Sie befinden sich seit Ende des Jahres 2024, also auch schon seit 20 Monaten, in Untersuchungshaft.

„Wofür“ lautet nun die entscheidende Frage. Den Angeklagten wird vorgeworfen, an einem „unbestimmten Tag X“ – also in ferner Zukunft – „einen möglichst großen Teil Sachsens“ erobern zu wollen.

Beweise dafür konnten durch die Ankläger bis zum 27. Verhandlungstag nicht einmal ansatzweise vorgelegt werden. Unabhängige Prozessbeobachter schildern vielmehr, wie wenig die vom Gericht als Zeugen befragten BKA-Beamten zur Aufklärung beizutragen haben.

Warum bestimmte Chatdialoge als „verdächtig“ eingestuft wurden und welcher Terrorbezug vorliegen soll, konnten oder wollten die BKA-Beamten nicht erklären.

Es sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Gruppe niemals selbst „Sächsische Separatisten“ nannte und bei ihrem angeblichen „Häuserkampftraining“ ganz legale Airsoft-Waffen zum Einsatz kamen, die für Spielzwecke entwickelt wurden.

Nach der Logik der übereifrigen Staatsanwälte müsste man sämtliche Paintball- und LaserTag-Anlagen in Deutschland schließen und alle, die so etwas schon einmal gemacht haben, als Terrorverdächtige führen und womöglich sogar in Untersuchungshaft stecken.

Angesichts der Unergiebigkeit des Prozesses stellt sich die Frage, warum er dennoch in die Länge gezogen wird und noch bis August 2027 andauern dürfte.

Es gibt die These, dass dieses große Theater nur veranstaltet wird, um die AfD zu schwächen. Schließlich ist der Angeklagte Kurt Hättasch gewählter AfD-Stadtrat in Grimma. Ob diese These stimmt, darf jeder für sich selbst beantworten.

Was allerdings bereits feststeht, ist, dass bei all diesen Prozessen mit politischem Hintergrund ein fader Beigeschmack hängenbleibt. Den Staatsanwaltschaften gelingt es nicht, die schwerwiegenden Vorwürfe mit letzter Klarheit für die Öffentlichkeit in einer angemessenen Zeit zu beweisen.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird dadurch erschüttert. Viele Bürger nehmen ein Ungleichgewicht wahr und fragen sich zu Recht, warum ein paar unüberlegte private Chatnachrichten eine jahrelange Untersuchungshaft rechtfertigen, während Messerstecher und Sexualstraftäter oft nach sechs Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommen, wenn bis dahin kein Urteil gesprochen wurde.

Bis nächsten Sonntag,
Ihr Jörg Urban

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