Der Verfassungsschutz wird von der sächsischen Regierung immer mehr als Regierungsschutz missbraucht. Deshalb stellte die AfD-Fraktion aktuell ein Reformpaket vor. Unser wichtigstes Ziel damit: In Zukunft sollen nicht mehr missliebige Meinungsäußerungen verfolgt, sondern die Grundrechte geschützt werden.
Welche Funktion der neue „Grundrechte-Beauftragte“ hat, erläuterten der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban und die Abgeordneten Carsten Hütter und Sebastian Wippel. Der Beauftragte darf nicht der Regierung unterstellt sein, sondern wird vom Landtag berufen und stellt in seinem jährlichen Bericht Verstöße gegen die Grundrechte vor.
Die Grundrechte der Bürger sind in erster Linie Abwehrrechte gegenüber einem übergriffigen Staat. Deshalb darf der Bericht zum Schutz der Verfassung keineswegs die Bürger diffamieren. Im Gegenteil: Der Bericht muss bedenkliche Tendenzen der Regierungsarbeit herausstellen. So hätte z. B. die überzogene Einschränkung des Demonstrationsrechtes auf zehn Personen im letzten Winter durch die Kretschmer-Regierung in einem solchen Bericht aufgeführt werden müssen.
Weitere Themen für den Bericht des Grundrechte-Beauftragten: Bestrebungen gegen den Rechtsstaat, gegen die Meinungsfreiheit, gegen die Gewaltenteilung, gegen das Gleichheitsprinzip und gegen das Mehrparteienprinzip.