Zum AfD-Gesetzentwurf (Drs. 7/10159) für einen Ausbau des Landeserziehungsgeldes erklärt der bildungspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Rolf Weigand:
„Junge Familien sollten ab dem ersten Kind die Wahlfreiheit haben, ob sie einen Krippenplatz haben möchten oder ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause großziehen.
Da ein Krippenplatz im Durchschnitt 1.300 Euro kostet, wäre es angemessen, eine vergleichbare Summe auch für junge Mütter und Väter zur Verfügung zu stellen. Genau das fordern wir mit unserem Landeserziehungsgeld, das je nach vorherigem Einkommen zwischen 750 und 1.500 Euro betragen soll.
Familien hingegen komplett im Regen stehen zu lassen oder ihnen ein paar Monate lang 300 Euro zu zahlen wie derzeit, widerspricht unserer Sächsischen Verfassung. In Artikel 22 fordert die Verfassung ausdrücklich, die Erziehung in häuslicher Gemeinschaft zu unterstützen. Das erwarten wir von der Regierung statt jede Familienförderung als Herdprämie zu diffamieren.“