AfD-Anfrage: 233 Anträge auf Entschädigung nach Impfschaden, nur neun Anerkennungen

Bis Ende Mai wurden 233 Anträge auf Entschädigung nach einem Impfschaden in Sachsen gestellt. Bisher wurden nur neun Anträge anerkannt, ergab die AfD-Anfrage (7/10010). Bei den 71 abgelehnten Anträgen handelte es sich u.a. um zahlreiche Fälle von Hirnblutung, Herzmuskelentzündung, Lähmung, Lungenembolie, extrem starke Schmerzen oder Anträge auf Bestattungsgeld nach einem Todesfall.

Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordneter André Wendt:

„Die Staatsregierung darf die Impfgeschädigten jetzt nicht im Regen stehen lassen. Wer eine Impfung ausdrücklich empfiehlt, eine einrichtungsbezogene Impflicht beschließt und die Pharmakonzerne aus der Haftung nimmt, muss den Bürgern, welche einen Impfschaden davongetragen haben, uneingeschränkt zur Seite stehen.

Mittlerweile gibt sogar der Virologe und Regierungsberater Klaus Stöhr zu, dass die Dunkelziffer bei den erfassten Impf-Nebenwirkungen erheblich ist.

Die sächsische Regierung darf das Thema nicht länger tabuisieren. Wir haben deshalb einen Antrag gestellt, die Nebenwirkungen gründlich zu untersuchen, Ärzte zu sensibilisieren und Betroffenen Hilfsangebote zu machen (7/8500).“

Anfrage: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10010&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

 

 

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