In sächsischen Finanzämtern sind bisher 327.163 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide eingegangen. Laut AfD-Anfrage (7/16623) haben die Behörden in 18.092 Fällen dem Einspruch vollständig oder teilweise stattgegeben. In 3.015 Fällen wurden die Einsprüche bisher vollständig oder teilweise abgelehnt.
Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete, Norbert Mayer:
„Die hohe Zahl an Einsprüchen zeigt: Die Grundsteuer-Reform ist ein Bürokratiemonster mit vielen Ungerechtigkeiten. So werden z.B. wertmindernde Merkmale wie unbebaubare Grundstücksteile oder Lärmbelastung nicht berücksichtigt.
Wir halten den Bodenrichtwert als Grundlage für die Bewertung für ungeeignet. Die AfD-Fraktion hatte deshalb gefordert, dass Grundstückseigentümer ein eigenes Wertgutachten entgegenstellen können.
Zudem ist jetzt schon absehbar, dass die neue Grundsteuer nicht wie versprochen ‚aufkommensneutral‘ sein wird. Sie treibt hingegen die Wohnkosten für viele nach oben, auch für die Mieter. Wohnen muss aber günstiger werden, statt immer teurer. Deshalb hat die AfD im Bundestag die vollständige Abschaffung der Grundsteuer gefordert.“