Sachsens grüner Umweltminister Wolfram Günther und SPD-Wirtschaftsminister Martin Dulig haben es bis Jahresende nicht geschafft, alle erforderlichen Grundsteuer-Erklärungen für ihre Ressorts einzureichen.
Günther hat lediglich 82 Prozent der Erklärungen für steuerpflichtige Grundstücke beim Finanzamt abgegeben (Staatsbetrieb Sachsenforst, SBS).
Dulig kommt auf 85 Prozent bei den steuerpflichtigen und auf lediglich sechs Prozent bei den steuerfreien Grundstücken. Das ergab eine Kleine Anfrage (Drs. 7/15575) des AfD-Abgeordneten Norbert Mayer. Fristende war bereits der 31. Januar 2023. Für die sächsischen Bürger gilt eine Strafgebühr von bis zu 25.000 Euro pro fehlender Erklärung.
Zu den Ergebnissen der Anfrage erklärt Norbert Mayer:
„Ich gehe fest davon aus, dass die reformierte Grundsteuer verfassungswidrig ist. Entsprechend groß ist der Zorn der Sachsen darüber. Bis 31. Dezember 2023 wurden 289.572 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide eingelegt.
Nichtsdestotrotz sollten gerade unsere Herren Minister mit ihrem riesigen Verwaltungsapparat in der Lage sein, ihre Steuer-Erklärungen fristgerecht abzugeben. 97 Prozent der Sachsen haben es geschafft, die notwendigen Unterlagen bis Jahresende abzugeben. Nur für Herrn Günther und Herrn Dulig werden Ausnahmen ohne Ende gemacht. Diese Sonderbehandlung ist unerträglich.
Zugleich will ich betonen, dass wir schon 2021 die Abschaffung der Grundsteuer gefordert haben. Sie ist ein unnützes Bürokratiemonster, treibt die Mieten noch höher und bedroht zahlreiche Hauseigentümer letztendlich mit Enteignung durch wahnwitzig hohe Grundsteuern!“