Die AfD-Fraktion hat in den Sächsischen Landtag einen Antrag (Drs. 7/7410) zum Schutz von Kindern vor verurteilten Straftätern eingereicht. Dazu erklärt der Abgeordnete Dr. Rolf Weigand:
„Es gibt etliche Gesetzeslücken, die es selbst verurteilten Sexualstraftätern erlauben, nach einer gewissen Übergangszeit wieder in der Kinder- und Jugendhilfe tätig zu sein. Der Bundesrat hat sich bereits bemüht, diese Lücken zu schließen. Doch im Deutschen Bundestag ist diese dringend notwendige Gesetzesverschärfung seit über einem Jahr unangetastet liegengeblieben. Die CDU-geführte Bundesregierung vernachlässigt damit den Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt. Mit unserem Antrag rufen wir nun Ministerpräsident Michael Kretschmer dazu auf, in dieser Sache endlich aktiv zu werden.
Darüber hinaus fordern wir auch Verschärfungen an anderer Stelle. Personen, die nachweislich mit Drogen in Kontakt gekommen sind, gegen das Waffengesetz verstoßen haben oder kriminellen bzw. terroristischen Vereinigungen angehörten, können ebenfalls nicht sorglos zur Betreuung oder Erziehung unserer Kinder eingesetzt werden.
Wir wollen damit die Vorbildfunktion und Vertrauenswürdigkeit der Betreuer und Erzieher stärken. Zudem halten wir unseren Antrag für einen notwendigen Schritt im Kampf gegen Kindesmissbrauch.“