AfD-Antrag: Medizinische Unterversorgung – Staatsregierung missachtet ihren gesetzlichen Auftrag

In Sachsen sind bereits fünf von 47 Planungsbereichen medizinisch unterversorgt. In weiteren 27 Bereichen droht ein Ärztemangel. Obwohl die Staatsregierung gesetzlich verpflichtet wäre, bei Unterversorgung einzugreifen, blieb sie bisher untätig. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion, medizinische Versorgungszentren aufzubauen (7/13215).

Frank Schaufel, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Aufgrund des hohen Durchschnittsalters von Haus- und Fachärzten wird sich der bestehende Ärztemangel in vielen ländlichen Regionen Sachsens weiter massiv verschärfen. Deshalb muss die Staatsregierung endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und für Abhilfe sorgen.

Wir fordern die Regierung auf, in unterversorgten Gebieten ambulante Eigeneinrichtungen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVS) einzurichten. Dabei sollte Thüringen als Vorbild dienen.

Um Ärzte in ländliche Regionen zu locken, brauchen wir ein attraktives Arbeitsangebot. In Eigeneinrichtungen könnten wir eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten. Zudem sind sie für Absolventen des Medizinstudiums eine ausgezeichnete Möglichkeit für den Einstieg ins Berufsleben.“

 

Hintergrund: In unterversorgten Regionen müssen durch gesetzlichen Auftrag gemäß § 105 Abs. 1c Satz 3 SGB V nach spätestens sechs Monaten der Feststellung der Unterversorgung Eigeneinrichtungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Diese 6-Monatsfrist ist für alle fünf hausärztlich unterversorgten Regionen bereits abgelaufen, ohne dass es eine Eigeneinrichtung gibt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bestätigen unsere Rechtsauffassung in einer Ausarbeitung (WD 9 – 3000 – 064/22)

 

 

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!