AfD beantragt Sonderplenum

Die AfD-Fraktion hat eine Sondersitzung im Sächsischen Landtag für den 20. April beantragt. Wir stellen den Antrag: „Föderalismus erhalten – Nein zum Verlust von Länderkompetenzen durch das Infektionsschutzgesetz“ (7/6053).

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Die CDU-Bundesregierung will bei den geplanten Änderungen im Infektionsschutz-Gesetz die Länder entmachten. Sie will mit ihrer ‚Corona-Notbremse‘ ab einer bestimmten Inzidenz Schulen schließen, Ausgangssperren verhängen und Läden zusperren. Die AfD verwehrt sich der Einflussnahme des Bundes auf die Länder, besonders auf der Basis des wissenschaftlich hochumstrittenen Inzidenzwertes.

Der Vergleich mit zentral regierten Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden zeigt, dass Zentralismus keineswegs zu besseren Ergebnissen im Umgang mit Corona führt. Zudem belegen Länder wie Schweden oder der Bundesstaat Florida, dass man sehr wohl ohne schädlichen Lockdown mit dem Virus leben kann. Auch hat die Regierung in den letzten Jahren die Schließung zahlreicher Krankenhäuser und den damit verbundenen Personalabbau gefördert (7/5732) und seit dem Auftauchen von Corona nicht gegengesteuert.

Zahlreiche Experten haben rechtliche Bedenken gegen den Frontalangriff des Bundes auf die föderalen Kompetenzen der Länder geäußert. Wir fordern die Staatsregierung in unserem Antrag deshalb auf, den Gesetzentwurf ergebnisoffen im Bundesrat zu diskutieren und sich um eine Klärung im Vermittlungsausschuss zu bemühen. Zudem soll die Landesregierung eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.“

 

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