AfD klagt für Achtung der Minderheitenrechte gegen den Sächsischen Landtag und seinen Präsidenten

Heute reicht die AfD-Fraktion Klage gegen eine Reihe von Verletzungen der demokratischen Minderheitenrechte der Hauptopposition im Freistaat Sachsen und in allen Ländern des Mitteldeutschen Rundfunks beim sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag wird diese Klage ebenso führen wie höchstwahrscheinlich auch die AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag.

AfD-Fraktionsvorsitzender, Jörg Urban: „Ziel ist es, die Proportionalität der Zusammensetzung des Rundfunkrates wiederherzustellen. Die Regierungen der drei Bundesländer haben die wichtigste Oppositionspartei, AfD, verfassungswidrig aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen.“

Dies ist nicht hinnehmbar! Es ist ein grober Verstoß gegen den Minderheitenschutz des Parlamentsrechtes und verstößt zudem gegen das Rundfunkverfassungsrecht des aufnehmenden Gremiums, MDR-Rundfunkrat.“

In einer seiner letzten Sitzungen des Sächsischen Landtages wurde dem Kandidaten der AfD durch Abstimmung der anderen Fraktionen der ihm zustehende Sitz im Rundfunkrat verweigert. In einem handstreichartigen Verfahren wurde durch die wiederholte Missachtung von Minderheitenrechten dieses Verfahren durch den Präsidenten und die Landtagsmehrheit ermöglicht.

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