Der Sächsische Landtag berät heute eine von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Änderung der Verfassung (Drs. 7/14800). Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass der Freistaat Sachsen in guten Zeiten Geld zur Seite legt, um in Krisen keine neuen Kredite aufnehmen zu müssen.
Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, André Barth:
„Andere Staaten machen uns vor, wie eine solide Finanzpolitik zum Wohle der Unternehmen und Bürger aussehen sollte: In Irland zum Beispiel sind die Steuern sehr niedrig. Es gibt ein außerordentlich hohes Wirtschaftswachstum. Dadurch haben sich die Körperschaftssteuer-Einnahmen trotzdem innerhalb von acht Jahren verdreifacht.
Ähnlich wie in Norwegen wird ein Teil dieser durch gute Politik erzielten Überschüsse in den ‚Future Ireland Fund‘ zurückgelegt. Irland will auf diesem Wege bis 2035 insgesamt 100 Milliarden Euro zurücklegen, um auf Krisen reagieren zu können. Zudem habe man so mehr Geld für Gesundheit und die Rente zur Verfügung.
Ich wünsche mir, dass sich der Freistaat Sachsen hiervon eine Scheibe abschneidet. Wir wollen die Regierung deshalb dazu verpflichten, Jahre mit sehr hohen Steuereinnahmen dazu zu nutzen, um Rücklagen zu bilden.
Es ist definitiv falsch, diese Mehreinnahmen gleich wieder für ideologische Projekte aus dem Fenster zu werfen, wie das bisher geschieht.“