CDU knickt ein: Kommen jetzt Riesen-Windräder direkt vor die Haustür?

Laut der Lausitzer Rundschau gibt es in der schwarz-rot-grünen Kenia-Koalition Streit über die gemeinsam vereinbarte 1.000-Meter-Abstandsregel für Windräder. CDU-Minister Thomas Schmidt hat deshalb anscheinend einen Kompromiss ausgearbeitet, der vorsieht, auf die 1.000 Meter-Regel ausgerechnet bei aufgerüsteten, größeren Windkraftanlagen zu verzichten.

Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Bis vor einigen Jahren diskutierte die sächsische CDU darüber, für Windkraftanlagen die sogenannte 10-H-Regel einzuführen. 200 Meter hohe Anlagen hätten dann nur in einer Entfernung von 2.000 Metern zu den nächsten Wohngebäuden errichtet werden dürfen.

Bis vor einigen Wochen galt nun zumindest das Versprechen einer 1.000-Meter-Abstandsregel mit einigen Ausnahmen. Dass diese nun vollends aufgeweicht werden soll, zeigt, wie wenig Verlass auf die Worte der CDU-geführten Staatsregierung ist.

Nach den neuen Plänen wäre es ohne Probleme möglich, ein Windrad mit einer Höhe von 100 Metern, das lediglich 700 Meter von der nächsten Wohnsiedlung entfernt steht, durch ein doppelt so großes zu ersetzen. CDU-Minister Schmidt scheinen die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen der Bürger wie Schattenwurf vollkommen egal zu sein. Offensichtlich geht es der CDU nur noch um Machterhalt um jeden Preis.“

Hintergrund: Die AfD-Fraktion hat dieses Jahr ein „Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung“ (Drs. 7/6705) vorgelegt, das einen einheitlichen 1.000-Meter-Abstand zu jedem Wohngebäude festschreiben wollte. Ferner wurde die sächsische Regierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für die 10-H-Regel einzusetzen. Der Gesetzentwurf wurde am 21. Juli 2021 von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

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