Duldung wegen „ungeklärter Identität“? Afghanischen Straftäter abschieben!

Ein Afghane stach im Dresdner Hauptbahnhof auf zwei Männer mit einem Messer ein, berichtete die „Sächsische Zeitung“ im August. Eines der Opfer wurde schwer verletzt. Die Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung.

Die AfD-Anfrage (7/7517) fand nun heraus, dass der Tatverdächtige bereits 2015 nach Deutschland einreiste und sein Asylantrag abgelehnt wurde. Der mutmaßliche Straftäter ist vollziehbar ausreisepflichtig, wird aber wegen „ungeklärter Identität“ geduldet.

„Es ist ein großes Versagen der Regierung, dass Ausreisepflichtige nicht konsequent abgeschoben werden“, kritisiert der AfD-Landtagsabgeordnete, André Wendt. „Die Presse kennt das Heimatland des Asylbewerbers, aber die Regierung spricht von ‚ungeklärter Identität‘, weshalb der Straftäter in der Folge geduldet wird. Ein Widerspruch, der aufgeklärt werden muss.

Ein Missbrauch des Asylrechts muss seitens der Regierung konsequent unterbunden werden, auch wegen der Sicherheit unserer Bürger. Deshalb fordern wir: Gesetze einhalten, Abschiebungen endlich durchsetzen.“

 

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